Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heim & Wert Immobilien GmbH

Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler in Baden- Württemberg. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.

 

Maklervertrag

Bei allen Verträgen, die wir mit unseren Auftraggebern und Kunden schließen, liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde, und sind insoweit Vertragsinhalt.

 

Provisionsanspruch

Unsere Geschäftstätigkeit ist auf den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss und/oder auf die Vermittlung von Verträgen mit Dritten gerichtet. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungs- tätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Kunden und einem Dritten zustande kommt. Der Anspruch auf Provision besteht auch dann, wenn anstelle des von uns nachgewiesenen, bzw. vermittelten Geschäfts ein Vertrag über ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt.

Kommt der Abschluss eines Vertrages ohne unsere Teilnahme zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung der Provision zu erteilen. Außerdem hat der Kunde auf Verlangen eine Ablichtung des Vertrages dem Makler zur Verfügung zu stellen.

Der Provisionsanspruch bleibt im Falle der nachträglichen Auflösung des Vertrages,
z. B. durch Rücktritt oder durch eine auflösende Bedingung unberührt, sofern die Gründe für die Auflösung nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

 

Angebote Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber/Kunden als Empfänger bestimmt. Diese sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass wir unsere ausdrückliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben.

Gibt der Auftraggeber/Kunde unser Angebot oder unsere Informationen an Dritte dennoch weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

Höhe der Provision

Für unsere Tätigkeit gelten die folgenden Provisionssätze zwischen dem Auftraggeber/Kunden und uns als vereinbart.

Diese Provision beträgt:

  • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. gesetzlicher MWSt.
  • Bei Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Grundstückseigentümer und Erbberechtigten je 3,57 % inkl. gesetzlicher MWSt.
  • Bei Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten), 1,19 % inkl. gesetzlicher MWSt.

Bei Vermietung/Verpachtung, zahlbar vom Besteller (i. d. R. der Vermieter):

  • Bei Wohnräumen 2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher MWSt. Kostenträger ist der Auftraggeber (Besteller Prinzip), oder der Mieter, bei ausdrücklicher Beauftragung.
  • Bei Gewerberäumen, bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren, Mindestgebühr 3,57 Monatsmieten inkl. MWSt. Bei einer Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme, 3,57 % inkl. MWSt.
  • Bei Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, aus der 5-Jahres-Mietsumme 3,57 % inkl. MWSt.

 

Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen zu berechnen.

 

Mehrwertsteuer

Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.

 

Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich und unentgeltlich tätig zu werden.

 

Haftungsbeschränkung

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft uns bei der Überprüfung der Angaben grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für andere Pflichtverletzungen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.

 

Datenschutz

Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur im erforderlichen Rahmen der Ausführung des Auftrages an Dritte weitergeleitet.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gernsbach vereinbart. Diese Gerichtsstands Klausel gilt nur für den Fall, dass beide Vertragsschließende Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben. Dass gilt auch innerhalb einer Regelung, wenn ein Teil unwirksam ist, der andere Teil aber wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Weitere Klauseln die eventuell aufgenommen werden können, am besten in den Hauptvertrag:

 

Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachgewiesenen Aufwendungen, wie z.B. Inserats Kosten, Internetauftritte, Telefonkosten, Portokosten, Kosten der Objektbesichtigung und Fahrtkosten zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. Diese Kosten werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung durch den Auftraggeber erstattet.

 

Vollmacht zur Informationsbeschaffung

Der Kunde erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten, sowie Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, insbesondere in die Beschluss-sammlung, wie sie jedem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.