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Verkauf | Vermietung | Hausverwaltung
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Heim & Wert Immobilien GmbH
Hofstätte 1
76593 Gernsbach
Telefon: +49 7224 7085
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Telefonische Erreichbarkeit
unserer Mitarbeiter:
Hausverwaltung
Montag – Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Mo + Di + Do 14.00 – 17.00 Uhr
Makler:
Montag – Freitag 8.00 – 17.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Kennen Sie jemanden in Ihrem Umfeld – sei es Familie, Freunde, Nachbarn oder Kollegen – der darüber nachdenkt, sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück zu verkaufen?
Empfehlen Sie uns gerne weiter!
So einfach verdienen Sie sich Ihre Tippgeber-Provision: Haben Ihnen Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter von ihren Verkaufsabsichten bezüglich ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks erzählt? Teilen Sie uns diese Information mit! Wenn Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Verkauf durch uns führt, erhalten Sie einen prozentualen Anteil der Provision. Wir kümmern uns persönlich und umfassend um die Realisierung des Verkaufsvorhabens.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und nennen Sie uns den Eigentümer sowie die zum Verkauf angebotene Immobilie oder das Grundstück. Der Eigentümer muss der Weitergabe seiner Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustimmen.
Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um das angebotene Objekt und den Eigentümer zu verifizieren.
Alternativ kann es auch sein, dass der Eigentümer sich direkt bei uns meldet und uns unter Bezugnahme auf Ihre Empfehlung seine Immobilie zum Verkauf anbietet.
Nach Abschluss eines Vermarktungsauftrags mit dem Eigentümer und erfolgreicher Vermittlung der Immobilie erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision. Diese wird auf Ihr Konto gutgeschrieben, nachdem die Maklercourtage eingegangen ist.
Sie stehen nicht in einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsbeziehung zum Eigentümer.
Die Immobilie ist uns bisher nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, beispielsweise im Internet, in Zeitungen oder ähnlichem.
Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich, welcher die Stadt Gernsbach mit gesamtem Murgtal und den Landkreis Rastatt umfasst, ebenso Baden-Baden, Albtal bis Ettlingen und Karlsruhe.Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten stehen, oder Personen, denen es standesrechtlich untersagt ist, eine Tipp-Provision zu erhalten.
Die Tippgeber-Provision wird netto an Privatpersonen oder nicht Umsatzsteuer-pflichtige Unternehmen ausgezahlt. Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, erhalten die Provision brutto (inklusive Umsatzsteuer). Der Empfänger ist selbst für die Endversteuerung der Provision verantwortlich.
Bitte beachten Sie gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dass eine wettbewerbswidrige Akquise vermieden werden sollte.