Die Abmahnung im Mietverhältnis ist ein wichtiges Instrument des Vermieters, um auf Pflichtverletzungen des Mieters zu reagieren. Sie dient als formeller Hinweis, dass der Mieter gegen den Mietvertrag verstoßen hat – etwa durch Zahlungsverzug, Lärmbelästigung oder unerlaubte Untervermietung. Zugleich ist die Abmahnung ein klarer Warnschuss: Bleibt das Verhalten unverändert, kann sie die Grundlage für eine Kündigung bilden.
Definition: Was bedeutet Abmahnung im Mietrecht?
Im Mietrecht versteht man unter einer Abmahnung die schriftliche Rüge eines Vermieters gegenüber dem Mieter, in der ein konkreter Pflichtverstoß aufgeführt wird. Sie erfüllt zwei zentrale Funktionen: Zum einen weist sie den Mieter ausdrücklich auf das Fehlverhalten hin, zum anderen macht sie deutlich, dass bei einem erneuten oder anhaltenden Verstoß eine Kündigung droht. Juristisch gesehen ist sie also sowohl Hinweis als auch Drohung mit Konsequenzen.
Wann spricht der Vermieter eine Abmahnung aus?
Eine Abmahnung kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten verletzt. Typische Gründe sind:
- Zahlungsverzug: wiederholtes oder längeres Ausbleiben der Mietzahlungen.
- Lärmbelästigung: wiederholt lautes Verhalten, das die Nachbarn stört.
- Vertragswidrige Nutzung: unerlaubte Untervermietung, gewerbliche Nutzung einer Wohnung oder bauliche Veränderungen ohne Genehmigung.
- Vernachlässigung der Wohnungspflege: erhebliche Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder mangelnde Instandhaltung.
Eine Abmahnung ist meist der erste Schritt, bevor Vermieter das Kündigungsrecht ausüben können.
Form und Inhalt einer Abmahnung
Rein rechtlich ist eine Abmahnung formfrei. Sie kann also mündlich erfolgen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch zwingend die Schriftform, da der Vermieter im Streitfall nachweisen muss, dass er abgemahnt hat. Eine wirksame Abmahnung sollte enthalten:
- Beschreibung des Vertragsverstoßes mit konkreten Angaben (z. B. Zeitraum des Zahlungsverzugs oder Art der Lärmbelästigung).
- Aufforderung zur Änderung des Verhaltens innerhalb einer angemessenen Frist.
- Androhung weiterer Schritte, insbesondere einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung im Wiederholungsfall.
Abmahnung und Kündigung – wie hängen sie zusammen?
Die Abmahnung ist in vielen Fällen Voraussetzung für eine Kündigung. Insbesondere bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss der Vermieter nachweisen, dass er dem Mieter Gelegenheit zur Verhaltensänderung gegeben hat. Erst wenn der Mieter nach Abmahnung weiterhin vertragswidrig handelt, kann eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden.
Eine Ausnahme bildet die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug: Wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand ist, kann der Vermieter direkt kündigen – ohne vorherige Abmahnung. Dennoch ist auch hier eine Abmahnung oft sinnvoll, da sie Klarheit schafft und Streitigkeiten vorbeugt.
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Die Abmahnung ist ein sensibles Mittel, da sie das Vertragsverhältnis belastet. Mieter haben das Recht, auf eine Abmahnung zu reagieren – entweder durch Änderung ihres Verhaltens oder durch Stellungnahme, falls die Vorwürfe unbegründet sind. Vermieter sind verpflichtet, den Sachverhalt korrekt darzustellen und dürfen keine unbegründeten Abmahnungen aussprechen. Eine unberechtigte Abmahnung kann der Mieter zurückweisen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mieter veranstaltet regelmäßig laute Partys, die Nachbarn beschweren sich beim Vermieter. Der Vermieter dokumentiert die Vorfälle und mahnt den Mieter schriftlich ab. In der Abmahnung fordert er zur Unterlassung der Lärmstörungen auf und weist darauf hin, dass bei erneuter Ruhestörung eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Setzt der Mieter sein Verhalten fort, ist der Vermieter rechtlich abgesichert, um das Mietverhältnis zu beenden.
Typische Fehler bei Abmahnungen
Viele Abmahnungen scheitern, weil sie unpräzise formuliert oder nicht nachweisbar zugestellt wurden. Häufige Fehler sind:
- fehlende Konkretisierung des Fehlverhaltens,
- keine klare Aufforderung zur Verhaltensänderung,
- fehlende Androhung von Konsequenzen,
- keine nachweisbare Zustellung (z. B. Einschreiben mit Rückschein).
Um rechtssicher zu sein, sollte eine Abmahnung stets sorgfältig und detailliert formuliert werden.
Bedeutung für den Immobilienmarkt
Abmahnungen spielen nicht nur im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eine Rolle, sondern beeinflussen auch die Immobilienverwaltung. Professionelle Hausverwaltungen setzen auf Abmahnungen, um Wohnqualität im Haus zu sichern und Konflikte zu minimieren. Für private Vermieter ist sie ein wichtiges Werkzeug, um das Mietverhältnis zu steuern, ohne direkt den drastischen Schritt der Kündigung gehen zu müssen.
Fazit
Die Abmahnung im Mietverhältnis ist ein klarer Warnschuss des Vermieters. Sie dokumentiert Vertragsverstöße, fordert zur Änderung auf und bereitet rechtlich eine mögliche Kündigung vor. Für Mieter bedeutet sie, dass jetzt Handlungsbedarf besteht – wer sein Verhalten nicht ändert, riskiert den Verlust der Wohnung. Für Vermieter ist die Abmahnung ein unverzichtbares Mittel, um Rechtssicherheit herzustellen und den Wert der Immobilie durch ein geordnetes Mietverhältnis zu sichern.





