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Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Inhaltsverzeichnis

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 die zentrale rechtliche Grundlage für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es vereint die bisherigen Regelwerke – die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – in einem einheitlichen Gesetz. Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für Bauherren, Eigentümer und Sanierer bedeutet das: Neubauten müssen strenge energetische Mindeststandards erfüllen, während für Bestandsgebäude Nachrüstpflichten und Austauschpflichten gelten.

Hintergrund und Entstehung

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und schuf erstmals eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude. Damit wurde die zuvor bestehende Zersplitterung verschiedener Vorschriften beendet. Ziel ist eine bessere Übersichtlichkeit und eine konsequentere Umsetzung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung sowie der EU.

Wesentliche Inhalte des GEG

Das Gebäudeenergiegesetz enthält zahlreiche Vorschriften, die sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude betreffen. Wichtige Regelungsbereiche sind:

  • Energieeffizienz im Neubau: Neubauten müssen bestimmte Höchstwerte für den Primärenergiebedarf einhalten und hohe Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllen.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Bauherren sind verpflichtet, einen Teil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien wie Solarthermie, Photovoltaik oder Biomasse zu decken.
  • Austauschpflicht für alte Heizungen: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden, sofern keine Ausnahmen greifen.
  • Energieausweise: Eigentümer müssen beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien einen gültigen Energieausweis vorlegen.
  • Anforderungen an den Bestand: Auch für bestehende Gebäude gibt es Nachrüstpflichten, etwa zur Dämmung von Rohrleitungen oder obersten Geschossdecken.

Bedeutung für Bauherren

Für Bauherren bedeutet das GEG eine klare Orientierung: Bereits in der Planungsphase müssen energetische Standards berücksichtigt werden. Dazu gehören die Auswahl effizienter Heizsysteme, eine hochwertige Dämmung und gegebenenfalls die Integration von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur gesetzliche Vorgaben einhalten, sondern auch langfristig Energiekosten sparen.

Auswirkungen auf Bestandsgebäude

Auch Eigentümer von Bestandsgebäuden sind vom GEG betroffen. Insbesondere die Austauschpflicht alter Heizungen spielt hier eine Rolle. Zudem müssen bestimmte Dämmmaßnahmen umgesetzt werden, wenn ohnehin Sanierungsarbeiten anfallen. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern geahndet werden. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz Chancen: Durch energetische Sanierungen lassen sich Immobilienwerte steigern und Nebenkosten reduzieren.

Energieausweise nach GEG

Ein zentrales Instrument des GEG sind die Energieausweise. Sie geben Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und sind für potenzielle Käufer oder Mieter ein wichtiges Entscheidungskriterium. Das Gesetz schreibt vor, dass Energieausweise aktuelle Informationen enthalten müssen und für Laien verständlich sein sollen.

Fördermöglichkeiten

Zur Unterstützung von Eigentümern und Bauherren gibt es zahlreiche Förderprogramme, insbesondere von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese bieten Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen. Damit sollen die zusätzlichen Investitionen, die das GEG erforderlich macht, wirtschaftlich abgefedert werden.

Praxisbeispiel

Ein Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses im Jahr 2023. Schon in der Entwurfsphase muss er sicherstellen, dass die Vorgaben des GEG eingehalten werden. Dazu gehören ein effizienter Wärmeschutz, eine moderne Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage. Durch die Kombination dieser Maßnahmen erfüllt das Gebäude die gesetzlichen Anforderungen und erreicht gleichzeitig einen niedrigen Energieverbrauch, was langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.

Zukunft und Weiterentwicklung

Das GEG ist kein statisches Gesetz, sondern wird regelmäßig an neue europäische Vorgaben und Klimaschutzziele angepasst. Ab 2023 gelten beispielsweise verschärfte Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Langfristig sollen alle Neubauten als sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“ errichtet werden. Auch für Bestandsgebäude werden die Anforderungen Schritt für Schritt verschärft, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet den zentralen Rahmen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor. Es sorgt für klare Standards im Neubau und schreibt wichtige Nachrüstpflichten im Bestand vor. Für Bauherren und Eigentümer bedeutet es sowohl Verpflichtungen als auch Chancen: Wer die Vorgaben konsequent umsetzt, profitiert von sinkenden Energiekosten, höheren Immobilienwerten und staatlicher Förderung. Damit ist das GEG ein Schlüsselgesetz für die Energiewende im Immobilienbereich.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

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