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Katasteramt

Inhaltsverzeichnis

Das Katasteramt, oft auch als Vermessungsamt bezeichnet, ist die Behörde, die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig ist. Dieses amtliche Register enthält sämtliche Grundstücke innerhalb einer Gemeinde oder eines Landkreises, gegliedert nach Flurstücken. Erfasst werden Lage, Größe, Grenzen und Nutzungsart der Grundstücke. Darüber hinaus verwaltet das Katasteramt die Flurkarten und stellt Auszüge oder Grenznachweise zur Verfügung. Für Bauvorhaben, Grundstückskäufe oder Teilungen sind Unterlagen des Katasteramts unverzichtbar, da sie die exakten Grundlagen für Eigentum, Planung und Genehmigungen liefern.

Aufgaben des Katasteramts

Das Katasteramt erfüllt eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben im Bereich der Grundstücksvermessung und Dokumentation:

  • Führung des Liegenschaftskatasters: Alle Grundstücke sind mit Lage, Größe, Nutzungsart und Eigentumsgrenzen erfasst.
  • Vermessungstätigkeiten: Durchführung oder Überwachung amtlicher Vermessungen bei Grenzfeststellungen, Teilungen oder Neubauten.
  • Ausstellung von Unterlagen: Bereitstellung von Flurkarten, Katasterauszügen und Grenzbescheinigungen.
  • Zusammenarbeit mit dem Grundbuchamt: Katasterdaten bilden die Grundlage für die Eintragungen im Grundbuch.

Bedeutung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster ist neben dem Grundbuch die wichtigste Informationsquelle im Grundstücksrecht. Während das Grundbuch die Eigentumsverhältnisse und Belastungen dokumentiert, enthält das Kataster die geografischen und technischen Daten der Grundstücke. Zusammen bilden beide Register die Basis für die Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.

Wann braucht man Unterlagen vom Katasteramt?

In der Praxis werden Katasterunterlagen in vielen Fällen benötigt, zum Beispiel:

  • Bauanträge: Für die Beantragung einer Baugenehmigung ist ein amtlicher Lageplan erforderlich, der auf Katasterdaten basiert.
  • Grundstückskauf: Käufer erhalten durch Flurkarten und Grenznachweise Sicherheit über die genaue Lage und Größe des Grundstücks.
  • Grundstücksteilung: Soll ein Grundstück geteilt oder neu vermessen werden, ist die Mitwirkung des Katasteramts notwendig.
  • Grenzfeststellung: Bei Unklarheiten über den genauen Verlauf von Grundstücksgrenzen führt das Katasteramt Grenzvermessungen durch.

Zusammenarbeit mit Vermessungsingenieuren

Nicht alle Vermessungen führt das Katasteramt selbst durch. In vielen Bundesländern sind auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure befugt, Katastervermessungen vorzunehmen. Diese arbeiten eng mit dem Amt zusammen, ihre Ergebnisse fließen in das Liegenschaftskataster ein.

Katasterauszug und Flurkarte

Ein Katasterauszug ist ein amtliches Dokument, das die im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen zu einem Grundstück wiedergibt. Besonders wichtig ist die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt), auf der die Flurstücke mit ihren Grenzen, Nummern und Gebäuden maßstabsgetreu eingezeichnet sind. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für Bauanträge, Kaufverträge oder die Eintragung ins Grundbuch.

Katasteramt und Digitalisierung

Viele Katasterämter bieten ihre Dienstleistungen inzwischen auch digital an. Über Online-Portale können Eigentümer oder Interessenten Katasterauszüge beantragen, Karten einsehen oder Vermessungsanträge stellen. Damit wird der Zugang zu wichtigen Grundstücksdaten erheblich erleichtert.

Praxisbeispiel

Ein Grundstückseigentümer möchte einen Anbau an sein Haus errichten. Für den Bauantrag benötigt er einen amtlichen Lageplan, der die genauen Grenzen seines Grundstücks zeigt. Diesen beantragt er beim Katasteramt. Auf Grundlage der dort gespeicherten Daten erstellt ein Vermessungsingenieur die erforderliche Unterlage, die anschließend bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird.

Fazit

Das Katasteramt ist eine zentrale Behörde für die Rechtssicherheit im Grundstücks- und Immobilienwesen. Es verwaltet das Liegenschaftskataster, stellt Flurkarten und Auszüge bereit und führt Vermessungen durch. Für Bauherren, Käufer, Eigentümer und Investoren sind die Unterlagen des Katasteramts unverzichtbar, um Größe, Lage und Grenzen von Grundstücken exakt zu bestimmen. Zusammen mit dem Grundbuch sorgt das Kataster für Transparenz und Klarheit im Immobilienverkehr.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

Telefon: +49 7224 7085
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