Empfehlen & Profitieren:
Ihr Tipp ist bares Geld wert

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Teilen Sie uns diesen Tipp mit und sichern Sie sich eine attraktive Provision.

Empfehlen Sie eine Immobilie – wir belohnen Sie dafür

Empfehlen Sie eine Immobilie – wir belohnen Sie dafür

Mit Ihrem Tipp zur Provision: So einfach war Immobilienvermittlung noch nie.

Wer eine Immobilie kennt, die verkauft werden soll, besitzt mehr als nur einen Hinweis, er hält einen echten Mehrwert in den Händen. Denn bei Heim & Wert belohnen wir Sie für Ihre Empfehlung mit einer attraktiven Tippgeberprovision. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um das Haus Ihrer Nachbarn, eine leerstehende Wohnung im Bekanntenkreis oder das Elternhaus eines Freundes handelt. Entscheidend ist nur: Ihre Information bringt Verkäufer und Käufer zusammen und Sie profitieren direkt davon.

So funktioniert das Tippgeberprinzip

Sie nennen uns eine Immobilie, deren Eigentümer einen Verkauf in Erwägung zieht oder bereits plant. Wir nehmen persönlich Kontakt auf, klären alle Details, übernehmen die professionelle Vermarktung und führen – bei erfolgreichem Abschluss – den Verkauf durch. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, erhalten Sie als Tippgeber Ihre Provision. Die Höhe richtet sich anteilig nach dem erzielten Vermittlungshonorar  unserer Netto-Maklercourtage. Sie müssen weder in Verhandlungen treten noch sich um Formalitäten kümmern – alles Weitere übernehmen wir.

Häufig gestellte Fragen für Tippgeber

Immobilien vermieten mit Weitblick

Noch Fragen? Hier finden Sie die Antworten.

Sie interessieren sich für unser Tippgeberprogramm, möchten aber vorab noch einige Details klären? Kein Problem – hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um Ihre Empfehlung, die Provisionshöhe, den Ablauf und alle wichtigen Rahmenbedingungen. Klar, transparent und verständlich. Sollte dennoch etwas offenbleiben, stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.

Heim & Wert Immobilien GmbH

Hofstätte 1
76593 Gernsbach
Telefon: +49 7224 7085
E-Mail: info@heim-und-wert.de

Die Höhe Ihrer Tippgeberprovision richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös und dem damit verbundenen Maklerhonorar. In der Regel beteiligen wir Sie mit bis zu 15 % der Netto-Maklercourtage. Die genaue Summe teilen wir Ihnen transparent mit, sobald der Verkauf abgeschlossen ist.

Nein. Als Tippgeber haben Sie keinerlei Verpflichtungen – weder vertraglich noch finanziell. Ihre Empfehlung ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und setzen uns mit dem Eigentümer direkt in Verbindung.

Grundsätzlich kommen alle Immobilien in Frage, die verkauft werden sollen – ganz gleich, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Wichtig ist nur, dass die Immobilie uns noch nicht bekannt ist und sich in unserem regionalen Tätigkeitsgebiet befindet.

Ein Tipp gilt dann als erfolgreich, wenn der Eigentümer auf Ihre Empfehlung hin mit uns in Kontakt tritt und der Verkauf über Heim & Wert abgewickelt wird. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt die Auszahlung Ihrer Provision – vorausgesetzt, die Verkäuferprovision ist bei uns eingegangen.

Ihre Angaben werden bei uns stets vertraulich behandelt. Wir benötigen jedoch die Kontaktdaten des Eigentümers sowie seine Zustimmung zur Kontaktaufnahme. Tippgeber mit anonymen Hinweisen ohne verifizierbare Eigentümerdaten können wir leider nicht berücksichtigen.

In solchen Fällen zählt derjenige als Tippgeber, dessen Hinweis uns zuerst nachweislich erreicht hat – maßgeblich ist hier das Eingangsdatum Ihrer Nachricht oder Ihres Anrufs. Eine Doppelauszahlung der Provision ist ausgeschlossen.

Ja, selbstverständlich. Sie können uns jederzeit weitere Objekte empfehlen. Jede erfolgreich vermittelte Immobilie wird separat honoriert.

Sollte der Eigentümer sich gegen einen Verkauf entscheiden oder bereits anderweitig gebunden sein, entsteht für Sie kein Nachteil. In diesem Fall wird keine Provision fällig, aber Ihre Empfehlung bleibt selbstverständlich ohne Risiko für Sie.

Wichtige Hinweise

Damit Sie als Tippgeber honoriert werden können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die empfohlene Immobilie darf uns im Vorfeld nicht bekannt sein und sollte sich nicht bereits im öffentlichen Verkaufsprozess befinden. Zudem benötigen wir die Zustimmung des Eigentümers zur Kontaktaufnahme. Wichtig ist auch, dass Sie nicht in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Eigentümer stehen – etwa als Ehepartner, Anwalt oder Steuerberater – da in solchen Fällen eine Interessenskollision nicht auszuschließen ist.

Darüber hinaus sollte sich die Immobilie in unserem regionalen Tätigkeitsbereich befinden. Wir sind vor allem in Gernsbach, dem gesamten Murgtal, im Landkreis Rastatt sowie in Baden-Baden, dem Albtal und dem Raum Ettlingen bis Karlsruhe aktiv.