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Erbschein

Inhaltsverzeichnis

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erbfolge verbindlich nachweist. Er enthält Angaben darüber, wer Erbe geworden ist und in welchem Anteil. Damit ist er ein zentrales Nachweisdokument im Erbrecht. Insbesondere bei Immobilien spielt er eine wichtige Rolle, da Banken, Behörden und Grundbuchämter in der Regel einen Erbschein verlangen, um die Rechtsnachfolge eindeutig feststellen zu können. Eine Ausnahme besteht, wenn ein notarielles Testament oder ein notariell beurkundeter Erbvertrag vorliegt – dann genügt in vielen Fällen das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Rechtliche Grundlage

Die Ausstellung des Erbscheins ist in den §§ 2353 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zuständig ist das Nachlassgericht, das beim Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen angesiedelt ist. Der Erbschein dient als amtlicher Beweis für die Erbenstellung und hat im Rechtsverkehr eine hohe Bedeutung. Dritte, die mit dem im Erbschein genannten Erben Geschäfte abschließen, dürfen auf dessen Richtigkeit vertrauen, selbst wenn der Erbschein sich später als fehlerhaft herausstellt.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall zwingend notwendig. Er wird insbesondere dann benötigt, wenn:

  • eine Immobilie im Grundbuch auf den Erben umgeschrieben werden soll,
  • kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt,
  • Banken, Versicherungen oder andere Institutionen einen Nachweis über die Erbenstellung verlangen.

Liegt hingegen ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vor, genügt dieses oft als Erbnachweis.

Inhalt des Erbscheins

Der Erbschein enthält wichtige Angaben, darunter:

  • die Person des Erblassers,
  • die Erben mit Namen und Erbquoten,
  • gegebenenfalls Beschränkungen der Erbenstellung (z. B. Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung).

Es gibt verschiedene Formen des Erbscheins, z. B. den Alleinerbschein für einen Erben, den gemeinschaftlichen Erbschein für eine Erbengemeinschaft oder den Teilerbschein für einzelne Erben mit ihrem Erbanteil.

Beantragung beim Nachlassgericht

Der Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen. Dazu sind folgende Schritte nötig:

  1. persönlicher Antrag beim Amtsgericht oder über einen Notar,
  2. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben,
  3. Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden, vorhandene Testamente oder Erbverträge).

Das Nachlassgericht prüft die Angaben und stellt anschließend den Erbschein aus.

Kosten des Erbscheins

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Wert des Nachlasses ab. Beispiel: Beträgt der Nachlasswert 200.000 €, fallen für den Erbschein rund 870 € an Gebühren an. Hinzu kommen ggf. Notarkosten, wenn der Antrag über einen Notar gestellt wird.

Vor- und Nachteile des Erbscheins

Vorteile:

  • klarer Nachweis der Erbenstellung gegenüber Behörden, Banken und Grundbuchamt,
  • hohe Rechtssicherheit im Rechtsverkehr,
  • ermöglicht die Umschreibung von Immobilien im Grundbuch.

Nachteile:

  • gebührenpflichtig und abhängig vom Nachlasswert,
  • erfordert Zeit für Antragstellung und gerichtliche Prüfung,
  • kann auch fehlerhaft sein, was spätere Korrekturen nötig macht.

Erbschein und Erbengemeinschaft

Bei mehreren Erben wird in der Regel ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt, der alle Erben mit ihren Quoten aufführt. Alternativ kann auch ein Teilerbschein beantragt werden, der nur die Erbenstellung eines einzelnen Miterben bestätigt. Für die Verwaltung oder den Verkauf einer Immobilie ist der gemeinschaftliche Erbschein oft erforderlich, da alle Erben gemeinschaftlich handeln müssen.

Praxisbeispiel

Ein Sohn erbt gemeinsam mit seiner Schwester das Elternhaus. Da kein notarielles Testament vorliegt, beantragen beide beim Nachlassgericht einen gemeinschaftlichen Erbschein. Erst mit diesem Dokument können sie sich im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen und rechtssicher über die Immobilie verfügen – beispielsweise durch Verkauf oder Vermietung.

Fazit

Der Erbschein ist ein unverzichtbares Dokument, um die Erbfolge nachzuweisen. Besonders bei Immobilien ist er in der Praxis meist notwendig, um die Grundbuchumschreibung vorzunehmen und die Rechtsnachfolge eindeutig festzuhalten. Auch wenn er mit Kosten verbunden ist, schafft er für Erben Rechtssicherheit und ermöglicht den geordneten Übergang von Eigentum und Vermögenswerten. Wer ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag vorliegen hat, kann unter Umständen auf den Erbschein verzichten und damit Zeit und Gebühren sparen.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

Telefon: +49 7224 7085
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