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Flurkarte

Inhaltsverzeichnis

Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, ist ein amtliches Kartenwerk, das die genaue Lage und Abgrenzung von Grundstücken in Deutschland dokumentiert. Sie wird von den zuständigen Katasterämtern geführt und stellt die einzelnen Flurstücke eines Gebiets maßstabsgetreu dar. Neben den Grundstücksgrenzen enthält sie wichtige Informationen wie Flurstücksnummern, Gebäudeumrisse und teilweise auch Angaben zur Nutzung. Für Grundstückskäufe, Teilungen, Bauvorhaben oder Eintragungen ins Grundbuch spielt die Flurkarte eine zentrale Rolle, da sie den rechtssicheren Nachweis über die Größe und Lage eines Grundstücks liefert.

Was ist eine Flurkarte?

Eine Flurkarte ist ein grafischer Nachweis über Grundstücke und ihre Grenzen. Sie bildet den kleinsten Teil des amtlichen Liegenschaftskatasters ab – die sogenannten Flurstücke. Jedes Flurstück erhält eine eindeutige Nummer, die sogenannte Flurstücksnummer, die auch im Grundbuch eingetragen ist. Damit verknüpft die Flurkarte grafische und rechtliche Informationen und ist ein unverzichtbares Hilfsmittel in der Immobilienpraxis.

Bestandteile der Flurkarte

Eine Flurkarte enthält verschiedene Elemente, die in standardisierter Form dargestellt werden:

  • Grundstücksgrenzen: maßstabsgetreue Darstellung aller Flurstücke,
  • Flurstücksnummern: eindeutige Identifikationsnummern,
  • Gebäudeumrisse: vorhandene Bauwerke auf dem Grundstück,
  • Flur- und Gemarkungsangaben: Zuordnung innerhalb der Katasterverwaltung,
  • Topografische Merkmale: Straßen, Wege, Gewässer oder Nachbargrundstücke.

Arten der Flurkarte

Je nach Verwendungszweck werden verschiedene Arten von Flurkarten unterschieden:

  • Einfache Flurkarte: Auszug ohne Beglaubigung, oft zur Orientierung.
  • Amtliche Flurkarte: beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster, rechtlich verbindlich.
  • Digitale Flurkarte (DFK): moderne, elektronische Version mit hoher Genauigkeit und direktem Zugriff für Behörden, Notare und Vermesser.

Wann wird eine Flurkarte benötigt?

In der Immobilienpraxis ist die Flurkarte in vielen Situationen notwendig:

  • Grundstückskauf: Käufer und Notare benötigen die Karte zur rechtssicheren Identifikation des Grundstücks.
  • Bauvorhaben: Bauherren müssen bei Bauanträgen eine amtliche Flurkarte einreichen.
  • Teilung oder Zusammenlegung: Änderungen an Grundstücksgrenzen erfordern eine aktualisierte Flurkarte.
  • Grundbuchangelegenheiten: Verknüpfung von Kataster- und Grundbuchinformationen.

Unterschied zur Flurstücks- und Katasterkarte

Die Begriffe Flurkarte, Flurstückskarte und Katasterkarte werden häufig synonym verwendet. Technisch gesehen ist die Flurkarte jedoch ein Teil des Liegenschaftskatasters. Sie dokumentiert die aktuelle Situation, während im Grundbuch die Eigentums- und Belastungsverhältnisse vermerkt sind. Beide zusammen liefern ein vollständiges Bild von Rechten und Grenzen.

Beantragung einer Flurkarte

Wer eine Flurkarte benötigt, kann sie beim zuständigen Katasteramt, beim Vermessungsamt oder über Online-Portale der Bundesländer beantragen. Für rechtliche Zwecke, etwa beim Grundstückskauf, wird ein beglaubigter Auszug benötigt. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Umfang, liegen aber meist zwischen 10 und 50 Euro.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr plant, ein Einfamilienhaus auf einem erworbenen Grundstück zu errichten. Für den Bauantrag verlangt die Behörde eine aktuelle Flurkarte mit beglaubigtem Auszug. Daraus geht die exakte Grundstücksgröße hervor, außerdem werden die Grenzen im Verhältnis zu Nachbargrundstücken ersichtlich. Nur so kann die Einhaltung von Abstandsflächen und Bebauungsplänen geprüft werden.

Fazit

Die Flurkarte ist ein zentrales Instrument im Immobilienwesen. Sie schafft Transparenz über die Lage, Größe und Grenzen eines Grundstücks und stellt damit die Grundlage für Kauf, Bau und rechtliche Absicherung dar. Ob für den Grundstückserwerb, Bauantrag oder die Teilung eines Areals – ohne eine amtliche Flurkarte sind viele Prozesse im Immobilienrecht undenkbar.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

Telefon: +49 7224 7085
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