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Wie wirkt sich die Grundsteuerreform auf die zukünftige Grundsteuer aus?

Inhaltsverzeichnis

Überblick: Was die Grundsteuerreform für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt bedeutet

Für viele Eigentümer kommt die Grundsteuerreform nicht nur als steuerliches Thema daher, sondern als wirtschaftlicher Faktor mit direktem Einfluss auf Rendite, Wohnkosten und Standortattraktivität. Gerade bei vermieteten Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien wirkt sich die neue Berechnung nicht isoliert aus, sondern auf die gesamte Kalkulation: von der Betriebskostenabrechnung bis zur Bewertung im Verkaufsfall.

Neben der eigentlichen Steuerhöhe rückt auch die Frage in den Vordergrund, wie transparent und nachvollziehbar die neue Belastung ist. Wer Immobilien besitzt, verwaltet oder vermarktet, sollte daher nicht nur die Reform an sich kennen, sondern auch verstehen, wie Bescheide zustande kommen, welche regionalen Unterschiede gelten und an welchen Stellen Prüfbedarf besteht.

Die ab 2025 geltende Grundsteuerreform bringt grundlegende Veränderungen für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt. Ziel ist eine gerechtere, marktorientierte Bewertung – mit Folgen für die Steuerlast, die Immobilienbewertung und die Nebenkosten. In diesem Beitrag zeigen wir, was sich ändert, welche Modelle zur Anwendung kommen und wie Eigentümer sowie Hausverwaltungen jetzt reagieren sollten.

Hintergrund: Warum wurde die Grundsteuer reformiert?

Die Grundsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen – jährlich rund 15 Milliarden Euro. Bislang beruhte die Berechnung auf veralteten Einheitswerten (1964 West / 1935 Ost). Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses Modell 2018 für verfassungswidrig. Es fehlte an Gleichbehandlung und Aktualität – eine Reform war unumgänglich.

Im Kern ging es darum, dass vergleichbare Grundstücke und Gebäude steuerlich sehr unterschiedlich behandelt wurden, obwohl sich die tatsächlichen Wertverhältnisse über Jahrzehnte stark verändert hatten. Besonders in Ballungsräumen, in denen Grundstückspreise und Mieten deutlich gestiegen sind, führte das alte System zu spürbaren Verzerrungen. Die Reform soll diese Unterschiede zwar nicht vollständig beseitigen, aber deutlich realistischer abbilden.

Zeitplan: Von der Erklärung bis zum neuen Steuerbescheid

Die Umstellung erfolgte nicht von heute auf morgen. Eigentümer mussten bereits in den vergangenen Jahren die notwendigen Angaben im Rahmen der Grundsteuererklärung einreichen. Auf dieser Basis wurden der Grundsteuerwert und der Messbetrag neu festgestellt. Ab 2025 wirkt sich die Reform nun erstmals auf die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer aus.

Für die Praxis bedeutet das: Viele Eigentümer haben bereits mehrere Schreiben erhalten oder werden diese noch auswerten müssen. Entscheidend ist, die einzelnen Bescheide auseinanderzuhalten – etwa den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid und den späteren kommunalen Grundsteuerbescheid. Erst das Zusammenspiel dieser Bescheide zeigt, wie hoch die endgültige Belastung tatsächlich ausfällt.

Neue Berechnungsmodelle: Bundesmodell und Länderregelungen

Mit der Reform wurde die Bewertungsgrundlage modernisiert. Es gibt nicht „eine“ neue Grundsteuer, sondern mehrere Modelle:

  • Bundesmodell: In den meisten Bundesländern genutzt, berücksichtigt den Bodenrichtwert, die Nettokaltmiete und die Grundstücks- sowie Gebäudenutzung.
  • Ländermodelle: Bayern, Hamburg, Hessen & Co. setzen auf eigene, teils vereinfachte Modelle – etwa ein Flächenmodell, bei dem nur Grundstücks- und Gebäudefläche relevant sind.

Für Eigentümer mit Immobilien in mehreren Bundesländern ist das besonders relevant. Ein Objekt in München, Frankfurt oder Hamburg kann nach anderen Kriterien bewertet werden als ein vergleichbares Haus in einem Bundesland, das das Bundesmodell anwendet. Dadurch steigen die Anforderungen an Vergleichbarkeit, interne Dokumentation und steuerliche Einordnung.

Warum gleiche Flächen nicht automatisch gleich besteuert werden

Zwei Immobilien mit ähnlicher Wohnfläche können künftig zu sehr unterschiedlichen Steuerbeträgen führen. Ausschlaggebend sind nicht nur Quadratmeter, sondern je nach Modell auch Lage, Nutzung, Alter des Gebäudes und kommunaler Hebesatz. Wer die Reform beurteilen will, sollte deshalb nicht nur auf die Fläche schauen, sondern immer das regionale Bewertungsmodell mitdenken.

Steigende Grundsteuer auf Ihr Grundstück?

Gerade bei unbebauten oder wenig genutzten Grundstücken kann die neue Grundsteuer wirtschaftlich relevant werden.


Grundstück prüfen

Was beeinflusst die neue Grundsteuer konkret?

Die Steuerlast ergibt sich künftig aus mehreren Einflussgrößen:

  • Bodenrichtwert: In begehrten Lagen steigt dieser Wert stark – und damit die Steuer.
  • Immobiliennutzung: Gewerbe wird anders bewertet als Wohnraum.
  • Hebesatz der Kommune: Gemeinden entscheiden weiterhin über die Höhe der Steuer durch ihren Hebesatz.
  • Fläche: Vor allem bei Ländermodellen zählt die Quadratmeterzahl von Grundstück und Gebäude.

Ein praktisches Beispiel: Liegt ein Wohnhaus in einer stark nachgefragten Innenstadtlage mit hohem Bodenrichtwert, kann die neue Grundsteuer trotz unveränderter Gebäudesubstanz spürbar ansteigen. Ein ähnlich großes Objekt in einer ländlichen Gemeinde mit niedrigem Bodenwert kann dagegen deutlich günstiger eingestuft werden.

Hinzu kommt, dass der Hebesatz der Kommune weiterhin ein entscheidender Stellhebel bleibt. Selbst wenn der neu ermittelte Grundsteuerwert moderat ausfällt, kann ein hoher Hebesatz die Gesamtbelastung deutlich erhöhen. Umgekehrt können Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen, dass die Reform für viele Eigentümer möglichst aufkommensneutral bleibt – eine Garantie für den Einzelfall ist das aber nicht.

Auswirkungen auf Eigentümer

Ob sich die Steuer erhöht oder sinkt, hängt stark von Lage und Modell ab:

  • Mehrbelastung in Städten: In Ballungsräumen mit hohem Bodenwert drohen höhere Grundsteuerbeträge.
  • Entlastung im ländlichen Raum: In strukturschwächeren Regionen mit niedrigen Bodenrichtwerten könnte die Steuer sogar sinken.

Für Eigentümer bedeutet das: Die Rentabilität von Immobilien muss neu bewertet werden – insbesondere bei Kapitalanlagen.

Besonders wichtig ist das für Eigentumswohnungen in guten Innenstadtlagen, für Mehrfamilienhäuser mit knappen Mietmargen und für gewerbliche Immobilien, bei denen Betriebskosten ein sensibles Thema in Vertragsverhandlungen sind. Wer seine Objekte bislang mit älteren Nebenkosten- oder Renditewerten kalkuliert hat, sollte die Zahlen aktualisieren und mögliche Mehrbelastungen in die laufende Planung aufnehmen.

Was tun, wenn Ihre Grundsteuer deutlich steigt?

Wer ab 2025 einen deutlich höheren Grundsteuerbetrag sieht, sollte nicht nur die Summe zur Kenntnis nehmen, sondern die Berechnung Schritt für Schritt nachvollziehen. Die Finanzämter in Baden-Württemberg weisen selbst darauf hin, dass Eigentümer ihre Bescheide prüfen sollen. Gerade dort lohnt sich das besonders, weil das Landesmodell stark auf Grundstücksfläche und Bodenrichtwert abstellt.

  • Grundstücksgröße prüfen: Gleichen Sie die im Bescheid angesetzte Fläche mit Grundbuch, Kaufvertrag oder Katasterauszug ab. Schon kleine Abweichungen können die Steuer spürbar verändern. Bei Eigentumswohnungen ist zudem wichtig, dass nicht die Wohnfläche, sondern der anteilige Grundstücksanteil korrekt berücksichtigt wurde.
  • Bodenrichtwert prüfen: In Baden-Württemberg lässt sich der maßgebliche Wert über BORIS BW kontrollieren. Entscheidend ist, ob für das Grundstück die richtige Bodenrichtwertzone und der passende Richtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 angesetzt wurden.
  • Hebesatz der Gemeinde prüfen: Der endgültige Steuerbetrag hängt nicht allein vom Finanzamt ab. Erst der kommunale Hebesatz entscheidet mit darüber, wie hoch die Grundsteuer tatsächlich ausfällt. Viele Gemeinden haben ihre Hebesätze im Zuge der Reform neu festgelegt.
  • Bescheid prüfen: Relevant ist die gesamte Kette aus Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid und dem späteren Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Kontrollieren Sie Flächen, Nutzungsart, Eigentumsverhältnisse, Aktenzeichen und die übernommenen Berechnungsdaten.
  • Einspruch oder Widerspruch prüfen: Wenn Angaben falsch sind oder die Berechnung erkennbar nicht passt, sollten Eigentümer Fristen nicht verstreichen lassen. Gegen Bescheide des Finanzamts ist regelmäßig ein Einspruch möglich. Beim späteren kommunalen Bescheid kommen – je nach Verfahren – ein Widerspruch oder der jeweils vorgesehene Rechtsbehelf in Betracht. Die Fristen sind oft kurz und betragen häufig nur einen Monat ab Bekanntgabe.

Wer unsicher ist, sollte Unterlagen nicht liegen lassen, sondern frühzeitig Steuerberater, Hausverwaltung oder das zuständige Amt einbeziehen. Gerade bei großen Grundstücken, gemischt genutzten Immobilien oder Sonderfällen im Wohnungseigentum kann eine saubere Prüfung viel Geld sparen.

Lohnt sich Halten oder Verkaufen noch?

Wir helfen Eigentümern bei der wirtschaftlichen Bewertung ihrer Immobilie.

Immobilienwert prüfen

Sollten Eigentümer wegen steigender Grundsteuer verkaufen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Steigt die Grundsteuer spürbar, sollte niemand vorschnell verkaufen, sondern die Wirtschaftlichkeit des Objekts neu rechnen. Ausschlaggebend ist, ob die zusätzliche Belastung tragbar bleibt oder eine Immobilie dauerhaft an Rendite, Nutzbarkeit oder Marktattraktivität verliert.

  • Großes unbebautes Grundstück: In Lagen mit hohem Bodenrichtwert kann die Steuer stark steigen, obwohl das Grundstück keinen laufenden Ertrag abwirft.
  • Geerbte Immobilie: Wer nicht selbst nutzt und zusätzlich Instandhaltung, Verwaltung und Steuer tragen muss, sollte Halten und Verkauf sauber gegeneinander abwägen.
  • Leerstehendes Haus: Ohne Mieteinnahmen wirkt die Grundsteuer direkt auf die laufenden Kosten und erhöht den Druck, zügig zu sanieren, zu vermieten oder zu verkaufen.
  • Mehrfamilienhaus mit sinkender Rendite: Wenn steigende Grundsteuer, Instandhaltung und Finanzierung zusammen die Marge aufzehren, kann eine Veräußerung strategisch sinnvoll sein.
  • Hohe Nebenkostenbelastung: Lässt sich die Gesamtbelastung am Markt kaum noch vermitteln, leidet oft die Vermietbarkeit – und damit die Perspektive des Objekts.

Gerade in solchen Fällen lohnt sich ein nüchterner Vergleich von Steuerlast, Mietpotenzial, Sanierungsbedarf und realistischem Verkaufspreis. Erst dann zeigt sich, ob Halten, Optimieren oder Verkaufen die bessere Entscheidung ist.

Grundsteuerbescheid prüfen: Diese Punkte sind wichtig

  • Stimmen Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzungsart?
  • Wurde das richtige Bundesland- beziehungsweise Ländermodell angewendet?
  • Sind Bodenrichtwert, Gebäudedaten und Eigentumsverhältnisse korrekt erfasst?
  • Wurde der kommunale Hebesatz richtig berücksichtigt?

Wer Fehler erkennt, sollte Fristen beachten und fachkundigen Rat einholen. Schon kleine Abweichungen bei Flächen oder Nutzungsarten können die Steuerlast verändern. Gerade bei Erbengemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder gemischt genutzten Objekten lohnt sich eine sorgfältige Prüfung besonders.

Einfluss auf Immobilienbewertung & Markt

Die Grundsteuerreform beeinflusst auch die Preisfindung am Immobilienmarkt:

  • Steigende Nebenkosten: Können Käufer und Mieter gleichermaßen abschrecken.
  • Neue Bewertungsgrundlagen: Immobilienmakler und Gutachter müssen die Steuerbelastung künftig stärker in die Marktwertermittlung einbeziehen.

In hochpreisigen Lagen könnte die Reform preisdämpfend wirken – in ländlichen Regionen Investitionsanreize schaffen.

Relevanz für Investoren, Banken und Kaufinteressenten

Auch für Investoren, Banken und Kaufinteressenten gewinnt die laufende Steuerbelastung an Bedeutung. Während früher eher Kaufpreis, Sanierungszustand und Energieeffizienz im Fokus standen, wird die Grundsteuer stärker als Teil der dauerhaften Objektkosten betrachtet. Das betrifft insbesondere Buy-to-let-Modelle, Mehrfamilienhäuser und Objekte mit enger Renditeerwartung.

Was ändert sich für Mieter?

Da die Grundsteuer zu den umlagefähigen Betriebskosten zählt, werden auch Mieter die Auswirkungen spüren – besonders in Städten. Vermieter sind gut beraten, Mieter frühzeitig über etwaige Anpassungen zu informieren. Hausverwaltungen sollten rechtzeitig die neuen Beträge in die Betriebskostenabrechnung einpflegen.

Transparenz bei Umlage und Kommunikation

Wichtig ist dabei die Transparenz. Mieter akzeptieren Kostenanpassungen eher, wenn nachvollziehbar erklärt wird, dass die Veränderung auf der gesetzlichen Neubewertung und nicht auf einer willkürlichen Erhöhung beruht. Zudem ist die Umlage der Grundsteuer an die mietvertraglichen Regelungen gebunden. Vermieter und Verwalter sollten deshalb sowohl die Verträge als auch die Abrechnungslogik sorgfältig prüfen.

Höherer Verwaltungsaufwand für Hausverwaltungen & Eigentümer

Die Reform ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Eigentümer mussten bis 2022 ihre Grundsteuererklärung abgeben – mit Angaben zu:

  • Grundstücksfläche & Wohnfläche
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert

Auch Hausverwaltungen sind gefordert, neue Daten zu verarbeiten, Nebenkosten anzupassen und die Mieter transparent zu informieren.

Dokumentation und digitale Prozesse

Sinnvoll ist jetzt eine saubere Dokumentation aller relevanten Unterlagen: Bescheide, Flächenberechnungen, Teilungserklärungen, Mietverträge und bisherige Betriebskostenabrechnungen sollten zentral abgelegt und leicht abrufbar sein. Digitale Verwaltungsprozesse helfen, Rückfragen schneller zu beantworten und spätere Korrekturen sauber nachzuhalten.

Langfristige Effekte: Chancen & Risiken

Die Reform bringt nicht nur Belastungen, sondern auch Potenzial:

  • Mehr Fairness: Die Steuerlast orientiert sich künftig näher am Marktwert – gerechter für Eigentümer und Gemeinden.
  • Attraktivität ländlicher Regionen: Geringere Steuerlasten können Investitionen anziehen.
  • Markttransparenz: Für Käufer und Investoren wird die reale Belastung nachvollziehbarer.

Gleichzeitig wird die tatsächliche Wirkung erst nach und nach sichtbar werden. Viel hängt davon ab, wie Kommunen ihre Hebesätze ausgestalten und wie sich Mieten, Kaufpreise und Betriebskosten insgesamt entwickeln. Die Reform ist daher kein einmaliges Ereignis, sondern ein Faktor, der Immobilienstrategien langfristig beeinflussen kann.

Häufige Fragen in der Praxis

Oft wird gefragt, ob die Reform automatisch für alle teurer wird. Das ist nicht der Fall. Politisch war zwar vielfach von einer aufkommensneutralen Umstellung die Rede, gemeint ist damit jedoch vor allem die Gesamteinnahme einer Kommune. Für einzelne Eigentümer kann die Belastung trotzdem steigen oder sinken.

Ebenfalls wichtig: Ein niedrigerer Grundsteuerwert bedeutet nicht automatisch eine niedrige endgültige Steuer. Erst mit dem Messbetrag und dem Hebesatz ergibt sich die konkrete Zahlungspflicht. Deshalb sollten Eigentümer die gesamte Berechnungskette betrachten und nicht nur auf einen einzelnen Bescheid reagieren.

Bei vermieteten Objekten empfiehlt es sich, die erwarteten Änderungen frühzeitig in die Jahresplanung einzubauen. So lassen sich Betriebskostenabrechnungen, Rücklagen und Mieterkommunikation besser vorbereiten. Wer mehrere Objekte besitzt, sollte die Auswirkungen standortbezogen vergleichen, statt pauschale Annahmen für den gesamten Bestand zu treffen.

Schlusswort: Was Eigentümer jetzt tun sollten

Die Grundsteuerreform verändert die Immobilienbesteuerung grundlegend. Eigentümer, Hausverwaltungen und Makler müssen sich aktiv mit den Auswirkungen auseinandersetzen:

  • Neue Steuerbescheide prüfen und verstehen
  • Mietkalkulationen & Wirtschaftlichkeitsanalysen anpassen
  • Transparenz gegenüber Mietern schaffen

Langfristig schafft die Reform eine gerechtere Basis – erfordert aber sorgfältige Planung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Professionelle Hausverwaltungen und Immobilienmakler leisten hierbei wertvolle Unterstützung.

Wer jetzt strukturiert vorgeht, Bescheide prüft und die neue Grundsteuer in seine Immobilienstrategie integriert, reduziert Risiken und schafft eine belastbare Grundlage für Vermietung, Verwaltung und Investitionsentscheidungen ab 2025.

Weitere wichtige Themen für Eigentümer

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Heim & Wert Immobilien Gmbh | Frank Breinling

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