Interessantes aus der Immobilienwelt

Gemarkung

Inhaltsverzeichnis

Die Gemarkung ist eine grundlegende Gebietseinheit im Liegenschaftskataster. Sie umfasst einen bestimmten, genau abgegrenzten Teil des Gemeindegebiets und dient der systematischen Erfassung und Verwaltung aller Grundstücke. Jede Gemarkung ist wiederum in Fluren unterteilt, die ihrerseits aus einzelnen Flurstücken bestehen. Zusammen ergeben diese Einheiten ein lückenloses und eindeutiges Ordnungssystem, mit dem Grundstücke in Deutschland rechtssicher identifiziert werden können. Ein Grundstück wird daher immer mit der Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer beschrieben.

Definition und Funktion

Eine Gemarkung ist ein abgegrenzter Verwaltungsbezirk, der meist historisch gewachsen ist. Früher entsprach sie in der Regel den Grenzen eines Dorfes, Weilers oder einer ehemals selbstständigen Gemeinde. Heute können größere Städte mehrere Gemarkungen haben, die oft nach diesen historischen Ortsnamen benannt sind. Durch die Einteilung in Gemarkungen bleibt die lokale Struktur im Kataster erhalten und ermöglicht eine klare Zuordnung von Grundstücken.

Aufbau der Grundstücksbezeichnung

Die Gemarkung ist der erste Teil der Grundstücksbezeichnung im Liegenschaftskataster. Sie wird ergänzt durch die Flur und die Flurstücksnummer. Beispiel:

Gemarkung: Gernsbach
Flur: 12
Flurstücksnummer: 345

Dieses System sorgt dafür, dass jedes Grundstück in Deutschland eindeutig auffindbar und abgrenzbar ist.

Abgrenzung zu anderen Katastereinheiten

Die Gemarkung ist eine größere Einheit als die Flur. Während eine Gemarkung mehrere Fluren umfasst, besteht jede Flur wiederum aus zahlreichen Flurstücken. Im Verhältnis zum Grundbuch gilt: Das Grundbuch verwaltet die Eigentumsrechte, während das Kataster (mit Gemarkung, Flur und Flurstück) die tatsächliche Lage und Größe darstellt. Beide Systeme sind eng miteinander verknüpft.

Bedeutung in der Immobilienpraxis

Die Angabe der Gemarkung ist in vielen rechtlichen und praktischen Zusammenhängen unverzichtbar:

  • Grundbuchauszüge: Jede Eintragung eines Grundstücks beginnt mit der Nennung der Gemarkung.
  • Kaufverträge: Notare verwenden die Gemarkung, um Grundstücke eindeutig zu bezeichnen.
  • Katasterpläne: Flurkarten sind nach Gemarkungen geordnet und geben so die Struktur der Grundstücksaufteilung wieder.
  • Verwaltung: Gemeinden nutzen die Gemarkung zur Organisation von Steuer- und Gebührenbescheiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor möchte ein Baugrundstück erwerben. Im notariellen Kaufvertrag wird das Grundstück als „Gemarkung Gernsbach, Flur 12, Flurstück 345“ bezeichnet. Diese eindeutige Kennzeichnung stellt sicher, dass keine Verwechslung mit anderen Grundstücken auftreten kann – selbst wenn Straßenbezeichnungen oder Hausnummern sich ändern.

Historische Bedeutung

Die Gemarkung ist ein Begriff, der aus der historischen Landvermessung stammt. Schon in früheren Jahrhunderten wurden Gemarkungen als Grundlage für Steuererhebungen, Abgaben oder militärische Zwecke genutzt. Viele Gemarkungsnamen gehen direkt auf alte Orts- oder Flurnamen zurück und sind bis heute erhalten geblieben.

Fazit

Die Gemarkung ist eine zentrale Katastereinheit, die den Ausgangspunkt jeder Grundstücksbezeichnung bildet. Sie sichert die eindeutige Identifizierung von Fluren und Flurstücken und verbindet historische Ortsstrukturen mit moderner Verwaltung. Ob im Grundbuch, im Kaufvertrag oder in der Flurkarte – ohne die Angabe der Gemarkung wäre eine präzise Zuordnung von Grundstücken nicht möglich.

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