Der Begriff Nachlass beschreibt das gesamte Vermögen, das eine verstorbene Person hinterlässt. Dazu gehören nicht nur Immobilien, sondern auch Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Hausrat und persönliche Gegenstände. Ebenso umfasst der Nachlass mögliche Verbindlichkeiten, etwa offene Darlehen, Steuerschulden oder Kredite. Für Erben ist es daher entscheidend, den Nachlass als Ganzes zu betrachten, bevor sie sich für Annahme oder Ausschlagung entscheiden.
Bestandteile des Nachlasses
Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte und Verpflichtungen, die mit dem Tod auf die Erben übergehen. Typische Bestandteile sind:
- Immobilien: Häuser, Wohnungen, Grundstücke und sonstige Liegenschaften.
- Geld- und Wertanlagen: Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen.
- Bewegliches Vermögen: Autos, Schmuck, Kunstgegenstände oder Hausrat.
- Verbindlichkeiten: Hypotheken, Grundschulden, Privatkredite, offene Rechnungen.
Wichtig ist: Mit dem Erbe gehen nicht nur die Werte, sondern auch die Schulden auf die Erben über. Der Nachlass kann also sowohl einen finanziellen Zugewinn als auch eine Belastung darstellen.
Nachlass und Erbfolge
Wie der Nachlass verteilt wird, richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge oder nach einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag). Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, bei der Ehepartner und Verwandte in einer festgelegten Rangfolge erben. Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet, bis eine Auseinandersetzung (Teilung oder Verkauf) erfolgt.
Immobilien im Nachlass
Immobilien bilden in vielen Nachlässen den größten Vermögensanteil. Geerbte Häuser oder Wohnungen können von den Erben selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden. Hierbei gilt:
- Grundbuchänderung: Für den Eigentumsübergang ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich.
- Nutzung: Bei mehreren Erben muss gemeinschaftlich entschieden werden, ob die Immobilie genutzt, verkauft oder einem Erben übertragen wird.
- Steuer: Immobilien unterliegen bei Überschreiten der Freibeträge der Erbschaftssteuer. Ehepartner und Kinder haben dabei besonders hohe Freibeträge.
Nicht selten entstehen Konflikte, wenn eine Immobilie im Nachlass nicht ohne weiteres teilbar ist. Dann ist ein Verkauf oft die praktikabelste Lösung.
Nachlass annehmen oder ausschlagen?
Erben haben nach Kenntnis vom Erbfall sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Dies geschieht beim Nachlassgericht. Ausschlagung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist und die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen. Nimmt der Erbe das Erbe an, haftet er grundsätzlich auch mit seinem Privatvermögen. Schutz bieten jedoch Instrumente wie die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren, bei denen die Haftung auf den Nachlass beschränkt wird.
Nachlassverwaltung und Pflichtteilsrecht
Eine Nachlassverwaltung wird vom Gericht auf Antrag angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen. Der bestellte Nachlassverwalter wickelt den Nachlass professionell ab und begleicht die Schulden aus den vorhandenen Mitteln. Zudem gilt das Pflichtteilsrecht: Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, ggf. Eltern) haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Die Rolle des Nachlassgerichts
Das Nachlassgericht ist beim Amtsgericht angesiedelt und spielt eine zentrale Rolle. Es eröffnet Testamente, stellt Erbscheine aus und ist Anlaufstelle für Erbausschlagungen. Ohne dessen Mitwirkung ist eine rechtssichere Abwicklung von Immobilienerbschaften kaum möglich.
Fazit
Der Nachlass umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden eines Verstorbenen. Besonders Immobilien sind dabei von hoher Bedeutung, da sie nicht nur wertvoll, sondern auch schwer teilbar sind. Erben müssen sich entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft, die einvernehmliche Lösungen finden muss. Sorgfältige Nachlassplanung zu Lebzeiten – etwa durch Testament, Erbvertrag oder Schenkungen – kann spätere Streitigkeiten vermeiden und für Klarheit sorgen.