Der Notartermin ist der entscheidende Moment beim Immobilienkauf – hier wird aus einer mündlichen Einigung ein rechtsverbindlicher Vertrag. Im Notartermin treffen sich Käufer und Verkäufer (oder ihre bevollmächtigten Vertreter) beim Notar, um den Kaufvertrag vollständig vorzulesen, zu erläutern und zu unterschreiben. Erst mit der notariellen Beurkundung erhält der Vertrag rechtliche Gültigkeit. Der Notar fungiert dabei als unabhängiger und unparteiischer Jurist, der die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicherstellt und beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten aufklärt.
Vorbereitung auf den Notartermin
Bevor der eigentliche Termin stattfindet, wird der Kaufvertragsentwurf erstellt und den Parteien zur Prüfung zugesandt. Käufer und Verkäufer sollten den Entwurf sorgfältig lesen und offene Fragen vorab klären. Gerade bei Verbrauchern gilt eine gesetzliche Frist: Der Entwurf muss mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin vorliegen, damit ausreichend Zeit zur Prüfung bleibt. Diese Frist soll sicherstellen, dass der Käufer keine übereilten Entscheidungen trifft und den Vertragsinhalt versteht.
In dieser Phase prüft der Notar unter anderem:
- die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch,
- bestehende Belastungen oder Dienstbarkeiten,
- Vorkaufsrechte der Gemeinde oder Dritter,
- und ob alle Genehmigungen (z. B. bei Erbbaurechten) vorliegen.
Ablauf des Notartermins
Der Notartermin selbst folgt einem klar strukturierten Ablauf. Nach der Begrüßung durch den Notar werden alle Beteiligten identifiziert – in der Regel durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Anschließend liest der Notar den Kaufvertrag in voller Länge vor. Diese Vorlesung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 Beurkundungsgesetz) und dient der Transparenz. Der Notar ist verpflichtet, jeden Punkt des Vertrags zu erläutern und auf mögliche rechtliche Konsequenzen hinzuweisen.
Während des Termins werden typischerweise folgende Punkte besprochen:
- Vertragsgegenstand: genaue Beschreibung der Immobilie laut Grundbuch, Größe, Lage, Flurstücksnummern.
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: wann und wie der Kaufpreis fällig wird, z. B. nach Fälligkeitsmitteilung oder über ein Notaranderkonto.
- Auflassung: die formelle Einigung über den Eigentumsübergang.
- Übergabetermin und Lastenwechsel: ab wann Nutzen, Lasten und Risiken auf den Käufer übergehen.
- Erklärungen zu Belastungen: Löschung alter Grundschulden oder Eintragung neuer Finanzierungen.
- Gewährleistungsausschluss: insbesondere bei privaten Verkäufen („gekauft wie gesehen“).
Rolle des Notars im Termin
Der Notar bleibt während des gesamten Prozesses neutral und sorgt dafür, dass keine Vertragspartei benachteiligt wird. Er erklärt komplexe Formulierungen, rechtliche Begriffe und Abläufe verständlich und überprüft, ob der Vertrag den Willen beider Parteien korrekt widerspiegelt. Änderungen oder Ergänzungen können noch im Termin vorgenommen und sofort beurkundet werden.
Sobald alle Beteiligten einverstanden sind, wird der Vertrag von Käufer, Verkäufer und dem Notar unterzeichnet. Mit der Unterschrift und dem Notarsiegel ist die Beurkundung abgeschlossen – der Kaufvertrag ist damit rechtsverbindlich.
Nach dem Notartermin
Nach der Unterzeichnung übernimmt der Notar die Abwicklung der im Vertrag vereinbarten Schritte. Dazu gehören:
- die Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch,
- die Mitteilung an das Finanzamt zur Erhebung der Grunderwerbsteuer,
- die Einholung des Vorkaufsrechtsverzichts der Gemeinde,
- und die Überwachung der Kaufpreiszahlung.
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – also die Immobilie lastenfrei ist und der Kaufpreis bezahlt wurde – veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Damit ist der Käufer offiziell Eigentümer.
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bei Immobiliengeschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen angebahnt oder per Fernkommunikation abgeschlossen wurden, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht bezieht sich jedoch nicht auf die notarielle Beurkundung selbst, sondern auf die vorgelagerten Vertragsangebote oder Maklerverträge. Der Kaufvertrag wird durch die notarielle Beurkundung grundsätzlich endgültig wirksam.
Praktische Tipps für den Notartermin
Käufer und Verkäufer sollten vor dem Termin alle relevanten Unterlagen bereithalten – insbesondere Ausweisdokumente, Grundbuchauszug, Finanzierungsbestätigung der Bank und ggf. Vollmachten. Es empfiehlt sich, Fragen vorab zu notieren und im Termin gezielt anzusprechen. Wer sich rechtlich unsicher fühlt, kann zusätzlich einen Anwalt hinzuziehen, der die eigenen Interessen prüft, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Fazit
Der Notartermin markiert den wichtigsten Schritt im gesamten Immobilienkaufprozess: Hier wird der Vertrag verbindlich. Der Notar sorgt durch die gesetzlich vorgeschriebene Vorlesung und Belehrungspflicht für maximale Transparenz und Rechtssicherheit. Nach der Beurkundung kümmert er sich um die reibungslose Abwicklung aller weiteren Schritte – von der Eintragung der Auflassungsvormerkung bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung. Wer gut vorbereitet in den Notartermin geht, legt den Grundstein für einen erfolgreichen und rechtssicheren Immobilienerwerb.