Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt die Auflassungsvormerkung eine entscheidende Rolle im rechtlichen Ablauf. Sie schützt den Käufer, sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung und verhindert ungewollte Zwischenverkäufe. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau hinter der Auflassungsvormerkung steckt, warum sie unverzichtbar ist – und welche Rolle Notar und Makler dabei spielen.
Definition: Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer das Recht auf Eigentumsübertragung sichert. Sie wird direkt nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags eingetragen und stellt sicher, dass der Verkäufer die Immobilie weder an Dritte verkaufen noch zusätzlich belasten kann.
Welche Bedeutung hat sie für Käufer?
Für Käufer ist die Auflassungsvormerkung ein zentraler Schutzmechanismus. Sie sorgt dafür, dass der Eigentumsübergang gesichert ist, auch wenn zwischen Vertragsunterzeichnung und Grundbucheintrag noch einige Wochen vergehen. Ohne diesen Eintrag bestünde das Risiko, dass die Immobilie anderweitig veräußert oder mit neuen Grundpfandrechten belastet wird.
Was bedeutet die Vormerkung für Verkäufer?
Auch Verkäufer profitieren indirekt von der Vormerkung, da sie Klarheit über den weiteren Ablauf schafft. Mit dem Eintrag im Grundbuch ist die Immobilie für die Vertragsdauer rechtlich blockiert. Der Eigentumsübergang findet aber erst dann statt, wenn der Käufer den vollständigen Kaufpreis gezahlt hat – dieser Schutzmechanismus wirkt also in beide Richtungen.
Auflassungsvormerkung im Kaufvertrag
Der Eintrag wird im notariellen Kaufvertrag geregelt und vom Notar beim Grundbuchamt beantragt. Die Kosten sind Teil der Kaufnebenkosten und liegen bei rund 0,5 % des Kaufpreises. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass der Notar alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen aufklärt und die Vormerkung rechtzeitig beantragt wird.
Die Rolle des Maklers
Ein erfahrener Immobilienmakler begleitet nicht nur die Vermarktung, sondern auch die rechtliche Abwicklung des Verkaufs. Er stimmt sich mit dem Notariat ab, klärt Käufer und Verkäufer über alle Pflichten auf und sorgt dafür, dass auch die Vormerkung im Vertrag korrekt berücksichtigt wird. Vor allem bei komplexeren Verkäufen – etwa mit mehreren Gläubigern oder bei Erbimmobilien – ist diese Unterstützung besonders wertvoll.
Fazit: Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf
Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbares Instrument im Immobilienrecht. Sie schafft Vertragssicherheit, schützt Käufer vor Risiken und sorgt für einen geordneten Eigentumsübergang. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte daher immer darauf achten, dass die Vormerkung korrekt im Grundbuch eingetragen wird – idealerweise mit Unterstützung eines erfahrenen Notars und Maklers.





