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Was man beim notariellen Kaufvertrag einer Immobilie beachten muss

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Was man beim notariellen Kaufvertrag einer Immobilie beachten muss

Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Um diesen rechtsgültig zu vollziehen, bedarf es gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einer notariellen Beurkundung. Der notarielle Kaufvertrag für Immobilien legt alle wichtigen Eckpunkte des Immobilienkaufs fest. Der Vertrag soll Käufer und Verkäufer gleichermaßen schützen und sicherstellen, dass alle Details rechtlich verbindlich geregelt sind.

Vorbereitende Aufgaben des Notars für den Immobilienkauf

Der Notar agiert als neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer. Er entwirft den Kaufvertrag, klärt rechtliche Fragen und sorgt dafür, dass der Eigentumsübergang erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt. Ziel ist ein rechtlich ausgewogener Vertrag, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt.

Vorbereitungen von Käufer und Verkäufer

Vor dem Notartermin sollten beide Seiten bestimmte Punkte klären:

  • Käufer: Finanzierung sichern, Immobilie prüfen, Inventarbesprechung
  • Verkäufer: Bonität des Käufers prüfen, Übergabemodalitäten klären

Wichtig: Wird Inventar mitverkauft, sollte dessen Wert im Kaufvertrag separat aufgeführt werden, da hierauf keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Der Notartermin: Unterzeichnung des Kaufvertrags

Der Notar liest den gesamten Vertrag während des Termins laut vor. Änderungswünsche können in der Regel noch direkt eingearbeitet werden, sofern beide Parteien zustimmen. Mit der Unterschrift und Beurkundung wird der Vertrag rechtswirksam und ist nur in wenigen Ausnahmefällen widerrufbar.

Nach der Beurkundung: Was passiert danach?

Nach der Unterzeichnung sind weitere Schritte nötig, bevor der Eigentumswechsel abgeschlossen ist:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Löschungsbewilligung alter Grundschulden
  • Verzicht auf Vorkaufsrecht (z. B. bei Eigentumswohnungen)
  • Zahlungsaufforderung durch den Notar erst nach Erfüllung aller Bedingungen

Inhalte eines Immobilien-Kaufvertrags: Die Checkliste

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist deutlich umfangreicher als ein Alltagsgeschäft. Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  1. Persönliche Daten von Käufer und Verkäufer
  2. Grundbuchangaben, Lasten, Wegerechte
  3. Beschreibung der Immobilie und vorhandene Mängel
  4. Mitverkauftes Inventar inkl. Wert
  5. Kaufpreis, Zahlungsweise und Fristen
  6. Hypotheken oder sonstige Belastungen
  7. Gewährleistungsregelungen
  8. Besitz- und Eigentumsübergangstermine
  9. Regelung zu Verzugszinsen

Fazit: Kein Kauf ohne notariellen Kaufvertrag

Der notarielle Kaufvertrag ist das Herzstück jeder Immobilien-Transaktion. Er sorgt für Rechtssicherheit und schützt beide Parteien vor späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten. Um die bestmögliche Gestaltung des Vertrags sicherzustellen, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Gerade für unerfahrene Verkäufer oder Käufer lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem professionellen Immobilienmakler, der den Prozess begleitet, zwischen den Parteien vermittelt und die Kommunikation mit dem Notariat sicherstellt.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

Telefon: +49 7224 7085
E-Mail: info@heim-und-wert.de

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