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Bereitstellungszinsen

Inhaltsverzeichnis

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken verlangen, wenn ein zugesagtes Baudarlehen nicht sofort, sondern erst später abgerufen wird. Sie fallen auf den noch nicht ausgezahlten Teil der Darlehenssumme an und dienen der Bank als Entschädigung für die Bereitstellung des Kapitals. Üblich ist, dass Kreditinstitute eine bereitstellungsfreie Zeit von drei bis sechs Monaten gewähren. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine vollständige Auszahlung, berechnet die Bank monatlich rund 0,25 % auf den nicht abgerufenen Betrag. Gerade bei Bauvorhaben mit längeren Bauzeiten oder Verzögerungen können sich diese Zusatzkosten erheblich summieren.

Rechtliche Grundlage

Die Erhebung von Bereitstellungszinsen ist im Darlehensvertrag zwischen Bank und Kreditnehmer geregelt. Sie sind keine Zinsen auf bereits ausgezahlte Darlehensbeträge, sondern eine Art Bereitstellungsgebühr auf den noch nicht abgerufenen Kredit. Gesetzlich verboten sind sie nicht, sie müssen jedoch klar im Kreditvertrag vereinbart und transparent ausgewiesen sein.

Warum erhebt die Bank Bereitstellungszinsen?

Die Bank reserviert das zugesagte Kapital für den Kreditnehmer und kann es nicht anderweitig einsetzen. Da ihr dadurch potenzielle Zinseinnahmen entgehen, verlangt sie ab einem bestimmten Zeitpunkt Bereitstellungszinsen als Ausgleich. Für den Kunden sind diese Zusatzkosten faktisch eine Art „Wartezins“, bis das Darlehen vollständig abgerufen ist.

Typische Höhe der Bereitstellungszinsen

In Deutschland liegt der Satz in der Regel bei 0,25 % pro Monat auf die noch nicht abgerufene Summe. Das entspricht 3 % pro Jahr. Manche Banken verlangen etwas weniger, andere etwas mehr. Da es sich um einen erheblichen Kostenfaktor handeln kann, lohnt es sich, die Konditionen im Kreditvertrag genau zu vergleichen.

Bereitstellungsfreie Zeit

Die meisten Banken gewähren eine Frist, innerhalb derer noch keine Bereitstellungszinsen anfallen – die sogenannte bereitstellungsfreie Zeit. Typisch sind drei bis sechs Monate, in Einzelfällen sogar bis zu zwölf Monate. Diese Frist ist vor allem für Bauherren wichtig, da die Bauauszahlungen häufig gestaffelt erfolgen (z. B. nach Rohbau, Dach, Innenausbau). Je länger die bereitstellungsfreie Zeit, desto geringer das Risiko zusätzlicher Kosten.

Beispielrechnung

Ein Bauherr erhält ein Darlehen über 300.000 Euro. Nach sechs Monaten sind 200.000 Euro für Grundstückskauf und Baufortschritte abgerufen. 100.000 Euro sind noch offen. Ab dem siebten Monat verlangt die Bank Bereitstellungszinsen von 0,25 % pro Monat auf die nicht abgerufenen 100.000 Euro, also 250 Euro monatlich. Dauert es weitere sechs Monate, summieren sich die Zusatzkosten auf 1.500 Euro.

Strategien zur Vermeidung oder Reduzierung

Kreditnehmer können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zu reduzieren:

  • Verhandlung im Kreditvertrag: Längere bereitstellungsfreie Zeit vereinbaren.
  • Realistische Bauplanung: Auszahlung des Darlehens eng am Baufortschritt orientieren.
  • Teilabruf vermeiden: Wenn möglich, größere Summen gebündelt abrufen, statt viele kleine Auszahlungen.
  • Vergleich der Banken: Konditionen zu Bereitstellungszinsen sind unterschiedlich und können entscheidend sein.

Bedeutung bei Bauprojekten

Gerade beim Hausbau oder größeren Modernisierungen sind Bereitstellungszinsen ein wichtiger Kostenfaktor. Bauherren sollten die Bauzeit realistisch kalkulieren und Puffer für mögliche Verzögerungen einplanen. Andernfalls können unvorhergesehene Zusatzkosten entstehen, die die Finanzierungsplanung belasten.

Praxisbeispiel

Ein Paar plant den Bau eines Einfamilienhauses. Der Kredit über 400.000 Euro wird im Januar zugesagt, die Bauarbeiten starten jedoch erst im Mai. Die Bank gewährt sechs Monate bereitstellungsfreie Zeit. Bis Juli werden 300.000 Euro abgerufen, 100.000 Euro bleiben zunächst offen. Da die Fertigstellung sich verzögert, fallen ab August Bereitstellungszinsen von monatlich 250 Euro an, bis auch die letzte Rate im Dezember abgerufen wird. Insgesamt entstehen Zusatzkosten von 1.250 Euro.

Bedeutung für Käufer und Investoren

Für private Bauherren sind Bereitstellungszinsen vor allem ein Kostenrisiko. Für Investoren und Bauträger, die größere Projekte finanzieren, sind sie Teil der Gesamtkalkulation und müssen von Anfang an einkalkuliert werden. Eine kluge Vertragsgestaltung kann helfen, die Belastung zu minimieren.

Fazit

Bereitstellungszinsen sind Zusatzkosten, die anfallen, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht vollständig und zeitnah abgerufen wird. Sie liegen meist bei 0,25 % pro Monat und können bei Bauverzögerungen oder langen Bauzeiten erhebliche Summen erreichen. Wer die Konditionen im Kreditvertrag prüft, eine realistische Bauzeit plant und eine ausreichend lange bereitstellungsfreie Zeit vereinbart, kann diese Kosten minimieren oder ganz vermeiden.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

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