Der Begriff Gebäudeenergiepass wird in Deutschland synonym zum Energieausweis verwendet. Beide Bezeichnungen beschreiben dasselbe Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes ausweist. Während der Begriff „Energieausweis“ die heute gebräuchliche und gesetzlich verankerte Bezeichnung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist, wurde früher häufig auch der Ausdruck „Gebäudeenergiepass“ verwendet.
Gebäudeenergiepass = Energieausweis
Ob beim Verkauf, bei der Vermietung oder beim Neubau einer Immobilie – in all diesen Fällen muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser gibt potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über den Energiebedarf oder Energieverbrauch des Gebäudes. Inhalte, Aufbau und rechtliche Grundlage sind identisch, unabhängig davon, ob von „Energieausweis“ oder „Gebäudeenergiepass“ die Rede ist.
Rechtlicher Rahmen
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 ist die Bezeichnung „Energieausweis“ die offiziell geltende. Der Begriff „Gebäudeenergiepass“ hat jedoch weiterhin eine gewisse Bekanntheit, da er in älteren Unterlagen, Marketingmaterialien oder regionalen Informationskampagnen verwendet wurde.
Wann spricht man vom Gebäudeenergiepass?
Der Ausdruck taucht häufig in folgenden Zusammenhängen auf:
- in älteren Dokumenten oder Verträgen,
- in Beratungsgesprächen mit Energieberatern, die den Begriff synonym nutzen,
- in der öffentlichen Kommunikation, wenn ein allgemein verständlicher Ausdruck gewählt wird.
Fazit
Der Gebäudeenergiepass ist nichts anderes als ein Energieausweis. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument, das im Immobilienbereich für Transparenz über die energetische Qualität sorgt. Für Details zu Inhalten, Pflichtangaben und rechtlichen Grundlagen siehe den Glossarbeitrag Energieausweis.





