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Hammergrundstück

Inhaltsverzeichnis

Ein Hammergrundstück, auch als Hinterliegergrundstück bezeichnet, ist ein spezieller Typ von Baugrundstück. Es liegt nicht direkt an der Straße, sondern befindet sich in zweiter Reihe hinter einem vorderen Grundstück. Den Zugang zur Straße erhält es über einen schmalen, langen Grundstücksstreifen – im Lageplan erinnert die Form dadurch an einen Hammer mit Stiel. Diese Grundstücksform entsteht häufig durch Teilungen größerer Flächen in innerstädtischen Gebieten oder Wohnsiedlungen. Für Eigentümer bieten Hammergrundstücke Ruhe und Privatsphäre, gleichzeitig stellen sie besondere Anforderungen an Erschließung und Zuwegung.

Charakteristische Merkmale

Das auffälligste Merkmal ist der schmale, längliche Zugang zur öffentlichen Straße, der sogenannte „Hammerstiel“. Über ihn werden Zufahrt, Versorgung und Erschließung sichergestellt. Am Ende dieses Zuwegs liegt die eigentliche Baufläche – der „Hammerkopf“. Aufgrund dieser speziellen Form gelten Hammergrundstücke als besonders geprägte Parzellen, die in Bauplänen gesondert gekennzeichnet sind.

Entstehung durch Teilung

Hammergrundstücke entstehen oft, wenn Eigentümer ein großes Grundstück teilen, um die hintere Fläche zu bebauen oder zu verkaufen. Das vordere Grundstück bleibt straßenseitig erschlossen, während das hintere über den neu geschaffenen Zuweg erreicht wird. Diese Teilung erfordert in der Regel eine Baulast für Geh- und Fahrrechte, die im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis vermerkt wird.

Erschließung und Baurecht

Eine wesentliche Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Hammergrundstücks ist die gesicherte Erschließung. Das bedeutet:

  • Zufahrt: Der Zugang zur öffentlichen Straße muss rechtlich gesichert sein, meist durch eine Grunddienstbarkeit oder Baulast.
  • Versorgungsleitungen: Strom, Wasser, Abwasser und ggf. Gas müssen durch den schmalen Grundstücksstreifen oder über Leitungsrechte geführt werden können.
  • Bauplanungsrecht: Der Bebauungsplan muss die Nutzung und Bebauung des hinterliegenden Grundstücks erlauben.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Grundstück zwar rechtlich existent, aber praktisch nicht bebaubar.

Vorteile von Hammergrundstücken

Trotz baurechtlicher Herausforderungen bieten Hammergrundstücke einige Vorteile:

  • Ruhige Lage: Sie liegen geschützt in zweiter Reihe, fernab vom Straßenlärm.
  • Privatsphäre: Weniger Publikumsverkehr sorgt für ein abgeschirmtes Wohnumfeld.
  • Preisvorteil: Aufgrund der besonderen Lage sind sie häufig günstiger als straßenseitige Grundstücke.

Nachteile und Einschränkungen

Demgegenüber stehen mögliche Nachteile, die Kaufinteressenten kennen sollten:

  • Zufahrt: Die schmale Anbindung kann Probleme bei der Erreichbarkeit verursachen, insbesondere für größere Fahrzeuge.
  • Erschließungskosten: Leitungsführung und Zuwegung sind aufwendiger und teurer.
  • Nachbarschaftsrechte: Da Zuweg und Leitungen oft über das vordere Grundstück verlaufen, entstehen Abhängigkeiten vom Vorderlieger.

Rechtliche Absicherung

Damit die Nutzung eines Hammergrundstücks dauerhaft gesichert ist, müssen entsprechende Rechte im Grundbuch oder im Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Dazu zählen:

  • Geh- und Fahrrechte über den Zuweg,
  • Leitungsrechte für Strom, Wasser und Abwasser,
  • ggf. Rechte für Abstandsflächen oder Brandschutzanforderungen.

Fehlen solche Eintragungen, drohen im Alltag erhebliche Nutzungseinschränkungen.

Praxisbeispiel

Ein Bauherr erwirbt ein Hammergrundstück in einer Vorstadtlage. Der Zugang zur Straße ist über einen 3 Meter breiten Grundstücksstreifen gesichert. Allerdings müssen Abwasserleitungen über das vordere Grundstück geführt werden. Dafür wird eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Obwohl der Kaufpreis günstiger war als bei vergleichbaren Straßenparzellen, muss der Bauherr zusätzliche Kosten für Erschließung und Wegeausbau einkalkulieren.

Bedeutung für Käufer und Verkäufer

Für Verkäufer bieten Hammergrundstücke die Möglichkeit, ungenutzte Flächen zu monetarisieren. Käufer profitieren von ruhiger Lage und Preisvorteilen, müssen aber die höheren Erschließungskosten sowie rechtliche Besonderheiten berücksichtigen. Ein Blick in den Bebauungsplan und das Grundbuch ist vor Vertragsabschluss unbedingt erforderlich.

Fazit

Das Hammergrundstück ist eine besondere Form des Baugrundstücks, die sich durch ihre Lage in zweiter Reihe und den charakteristischen „Hammerstiel“ auszeichnet. Während es mit Ruhe und Privatsphäre punktet, stellt es erhöhte Anforderungen an Erschließung und rechtliche Absicherung. Wer ein Hammergrundstück kaufen oder bebauen möchte, sollte die Vor- und Nachteile genau abwägen und sich über Rechte und Pflichten im Grundbuch und Baulastenverzeichnis informieren.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

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