Der Austausch einer alten Heizungsanlage ist ein Thema, das viele Immobilieneigentümer beschäftigt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Heizkessel nach 30 Jahren ersetzt werden müssen. Doch wer ist betroffen – und welche Ausnahmen gibt es? In diesem Artikel erfahren Sie, was das GEG genau regelt, welche Heizungen davon betroffen sind, welche Förderungen zur Verfügung stehen und wie sich der Heizungstausch auf die Immobilienbewertung auswirken kann.
Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und vereint frühere Vorschriften wie die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG. Ziel ist es, den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu reduzieren und erneuerbare Energien stärker zu integrieren. Dabei nimmt das Gesetz auch bestehende Heizungsanlagen in den Blick.
30 Jahre alte Heizkessel: Wann besteht eine Austauschpflicht?
Nach §72 GEG müssen Konstanttemperaturkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Die Frist beginnt mit dem Einbau oder der Inbetriebnahme der Heizung. Wichtig: Nicht alle Heizungen sind betroffen – moderne Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von der Pflicht ausgenommen.
Wer ist vom Heizungstausch betroffen?
- Selbstnutzer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen die Heizung nicht tauschen, wenn sie bereits seit dem 1. Februar 2002 im Objekt wohnen (Bestandsschutz).
- Neue Eigentümer sind nach Eigentumsübergang verpflichtet, binnen zwei Jahren nachzurüsten.
- Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Gewerbeimmobilien sind unabhängig vom Selbstnutzungsstatus betroffen – hier greift die Austauschpflicht konsequent.
Welche Ausnahmen gelten?
Keine Austauschpflicht besteht für:
- Brennwert- und Niedertemperaturkessel
- Heizungsanlagen in denkmalgeschützten Gebäuden
- Härtefallregelungen, etwa bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Antrag bei der Behörde erforderlich)
Rolle von Energieberatern und Immobilienmaklern
Energieberater unterstützen Eigentümer bei der Bewertung der Heiztechnik und helfen, passende Förderprogramme zu beantragen. Immobilienmakler wiederum sollten bei einem Verkauf auf eine veraltete Heizung hinweisen – sie kann den Verkehrswert erheblich beeinflussen. Ein aktuelles und effizientes Heizsystem ist ein wichtiges Verkaufsargument.
Welche Förderprogramme unterstützen den Heizungstausch?
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Zuschüsse und Kredite für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien
- KfW-Programme: Förderdarlehen und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierung
- Regionale Förderungen: Städte und Länder bieten zusätzliche Zuschüsse oder Steuervergünstigungen an
Einfluss auf Immobilienwert und Verkaufbarkeit
Eine veraltete Heizungsanlage kann sich negativ auf den Marktwert einer Immobilie auswirken. Kaufinteressenten kalkulieren die Austauschkosten ein – das kann zu Preisabschlägen führen. Umgekehrt erhöht eine moderne Heiztechnik die Energieeffizienzklasse und steigert die Attraktivität der Immobilie deutlich. Auch im Energieausweis wirkt sich der Zustand der Heizung entscheidend aus.
Hausverwaltung und GEG-Konformität in Mehrfamilienhäusern
Bei Eigentümergemeinschaften liegt die Verantwortung oft bei der Hausverwaltung. Sie koordiniert Beschlüsse zur Modernisierung, holt Angebote ein und informiert über Fristen und Fördermöglichkeiten. Wichtig: Heizungsanlagen in zentralen Systemen betreffen alle Eigentümer gemeinschaftlich – die Kosten werden auf die Miteigentümer umgelegt.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Ob Pflicht oder kluge Investition – der Austausch einer veralteten Heizung ist in vielen Fällen sinnvoll und gesetzlich vorgeschrieben. Wer rechtzeitig plant und staatliche Fördermittel nutzt, kann nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten senken und den Wert der Immobilie steigern. Nutzen Sie die Beratung durch Energieexperten, Immobilienmakler und Hausverwaltungen, um den Heizungstausch optimal umzusetzen.