Interessantes aus der Immobilienwelt

Auflassungsvormerkung (Grundbuch)

Inhaltsverzeichnis

Die Auflassungsvormerkung ist ein unverzichtbares Sicherungsinstrument im deutschen Immobilienrecht. Sie wird nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags im Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer, bis er als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Konkret verhindert die Vormerkung, dass der Verkäufer die Immobilie an Dritte verkauft oder nachträglich mit Hypotheken, Grundschulden oder sonstigen Belastungen versieht. Damit ist sie eine rechtliche Brücke zwischen Kaufvertrag und endgültigem Eigentumserwerb.

Rechtliche Grundlage

Die Auflassungsvormerkung ist in § 883 BGB geregelt. Sie begründet ein sogenanntes dingliches Recht, das den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch absichert. Sobald sie eingetragen ist, kann keine konkurrierende Verfügung mehr vorgenommen werden, die den Käufer benachteiligt. Damit genießt der Käufer absolute Priorität.

Funktion und Bedeutung

Ohne die Vormerkung bestünde für den Käufer ein erhebliches Risiko: Zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsumschreibung vergeht meist einige Zeit, da zunächst Kaufpreiszahlung, Lastenfreistellung und behördliche Genehmigungen erfolgen müssen. In dieser Phase könnte der Verkäufer theoretisch versuchen, die Immobilie mehrfach zu verkaufen oder zusätzliche Grundpfandrechte einzutragen. Die Auflassungsvormerkung blockiert das Grundbuch und schützt den Käufer vor solchen Gefahren.

Ablauf und Eintragung

Der Ablauf gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:

  1. Kaufvertrag: Käufer und Verkäufer schließen beim Notar einen Kaufvertrag, der die Auflassung enthält.
  2. Antrag auf Vormerkung: Der Notar beantragt beim Grundbuchamt die Eintragung der Auflassungsvormerkung.
  3. Eintragung: Das Grundbuchamt trägt die Vormerkung ein – ab diesem Moment ist der Käufer rechtlich geschützt.
  4. Eigentumsumschreibung: Nach Kaufpreiszahlung und Erfüllung aller Bedingungen wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Vormerkung erlischt dann automatisch.

Praxisbeispiel

Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet, die Auflassungsvormerkung sofort beantragt. Wenige Tage später ist sie im Grundbuch eingetragen. Der Verkäufer könnte nun die Wohnung weder ein zweites Mal verkaufen noch mit einer Hypothek belasten. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Antrag des Notars erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung, die Vormerkung wird gelöscht.

Vorteile für den Käufer

Die Auflassungsvormerkung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Sie schützt den Käufer vor Doppelverkäufen und nachträglichen Belastungen.
  • Priorität im Grundbuch: Der Anspruch des Käufers hat Vorrang vor späteren Eintragungen.
  • Verlässlichkeit: Der Käufer kann sicher sein, dass die Immobilie nach Kaufpreiszahlung auf ihn übergeht.

Risiken ohne Vormerkung

Würde keine Auflassungsvormerkung eingetragen, hätte der Käufer keine rechtliche Garantie, dass der Verkäufer die Immobilie nicht noch anderweitig disponiert. Er könnte etwa:

  • die Immobilie an eine dritte Person weiterverkaufen,
  • neue Grundpfandrechte eintragen lassen,
  • oder durch Überschuldung die Immobilie in eine Zwangsversteigerung bringen.

Diese Szenarien zeigen, warum die Vormerkung für Käufer unerlässlich ist.

Unterschied zur endgültigen Eigentumsumschreibung

Während die Auflassungsvormerkung nur den Anspruch auf Eigentum sichert, macht erst die Eigentumsumschreibung den Käufer rechtlich zum Eigentümer. Die Vormerkung ist somit ein Übergangsinstrument, das bis zur endgültigen Umschreibung Schutz bietet.

Bedeutung für Verkäufer

Auch für Verkäufer hat die Vormerkung Vorteile: Sie schafft Klarheit und Verbindlichkeit im Abwicklungsprozess und gibt Sicherheit, dass der Käufer den Erwerb ernsthaft betreibt. Erst nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt die endgültige Übertragung, sodass auch die Interessen des Verkäufers gewahrt bleiben.

Fazit

Die Auflassungsvormerkung ist ein zentrales Instrument zur Absicherung des Käufers im Immobiliengeschäft. Sie stellt sicher, dass zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung keine rechtlichen Risiken entstehen. Erst durch sie wird der Immobilienkauf transparent, verbindlich und rechtssicher. Deshalb gehört sie zu den wichtigsten Schritten im deutschen Grundbuchverfahren.

Ihr Ansprechpartner

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