Das Flurstück ist die kleinste vermessungstechnische Einheit im deutschen Liegenschaftskataster. Es bezeichnet einen eindeutig abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der durch eine eigene Flurstücksnummer identifiziert wird. Flurstücke sind im amtlichen Liegenschaftskataster verzeichnet und mit dem Grundbuch verknüpft. Dort entspricht ein Flurstück in der Regel einem „Grundstück“ im rechtlichen Sinn – wobei ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann, wenn diese im Grundbuch zu einer Einheit zusammengefasst sind. Damit ist das Flurstück die Basis für die rechtliche und tatsächliche Zuordnung von Eigentum im Immobilienwesen.
Definition und Abgrenzung
Ein Flurstück ist ein eindeutig bestimmbarer Grundstücksbereich, der durch seine Lage (Gemeinde, Gemarkung, Flur) und eine individuelle Flurstücksnummer beschrieben wird. Während das Grundstück eine rechtliche Einheit im Grundbuch darstellt, ist das Flurstück die vermessungstechnische Einheit im Kataster. Ein Grundstück kann daher aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen, wenn diese gemeinsam im Grundbuchblatt geführt werden.
Bestandteile der Flurstückskennzeichnung
Jedes Flurstück wird durch ein standardisiertes System eindeutig identifiziert. Dazu gehören:
- Gemeinde: Verwaltungsbezirk, in dem das Flurstück liegt,
- Gemarkung: historisch gewachsene Katastereinheit, oft mehrere Dörfer oder Ortsteile umfassend,
- Flur: Untereinheit innerhalb einer Gemarkung, die mehrere Flurstücke umfasst,
- Flurstücksnummer: eindeutige Zahl für jedes einzelne Flurstück.
Durch diese Kombination ist jedes Flurstück bundesweit eindeutig bestimmbar.
Flurstück im Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und bildet zusammen mit dem Grundbuch das Fundament des deutschen Grundstückswesens. Es dokumentiert nicht nur die Lage und Größe der Flurstücke, sondern auch deren Grenzen und Nutzung. Diese Informationen werden in der Flurkarte grafisch dargestellt.
Flurstück und Grundbuch
Das Verhältnis von Flurstück und Grundstück ist eng, aber nicht identisch. Im Grundbuch ist ein Grundstück der rechtliche Begriff für das Eigentumsobjekt. Ein Grundstück kann:
- aus einem einzelnen Flurstück bestehen, oder
- mehrere Flurstücke umfassen, die rechtlich zu einer Einheit verbunden sind.
Für Käufer, Verkäufer und Notare ist die eindeutige Zuordnung über die Flurstücksnummer entscheidend, um Verwechslungen auszuschließen.
Bedeutung in der Immobilienpraxis
In vielen Situationen spielt das Flurstück eine zentrale Rolle:
- Kauf und Verkauf: Notare und Käufer benötigen die Flurstücksnummer zur rechtssicheren Identifikation des Objekts.
- Bauvorhaben: Bauherren müssen bei Anträgen angeben, auf welchem Flurstück gebaut werden soll.
- Teilung oder Zusammenlegung: Werden Grundstücke aufgeteilt oder zusammengeführt, entstehen neue Flurstücke mit neuen Nummern.
- Bewertung: Gutachter und Finanzämter nutzen Flurstücke zur Ermittlung von Bodenwerten und Steuergrundlagen.
Praxisbeispiel
Eine Familie möchte ein Einfamilienhaus bauen und kauft ein Grundstück, das im Grundbuch als Einheit aufgeführt ist. Dieses Grundstück besteht aus zwei Flurstücken mit den Nummern 123/4 und 123/5. Beide Flurstücke zusammen ergeben die Baufläche. Im Bauantrag müssen die Flurstücksnummern angegeben werden, damit die Behörde die Lage im Kataster eindeutig nachvollziehen kann.
Beantragung von Auskünften
Wer Informationen zu einem Flurstück benötigt, kann beim Katasteramt oder Vermessungsamt einen Auszug beantragen. Häufig sind Flurstücksangaben auch Teil des Grundbuchauszugs oder der Flurkarte. Digitale Katasterportale ermöglichen mittlerweile eine schnelle Online-Abfrage gegen Gebühr.
Fazit
Das Flurstück ist die grundlegende Einheit im deutschen Liegenschaftskataster und unverzichtbar für Kauf, Verkauf, Bau und Verwaltung von Grundstücken. Es stellt die Verbindung zwischen vermessungstechnischer Realität und rechtlicher Eigentumsordnung her. Ohne die genaue Kennzeichnung durch Gemeinde, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer wäre eine verlässliche Abwicklung von Immobilientransaktionen nicht möglich.