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Hausgeld (Wohngeld)

Inhaltsverzeichnis

Das Hausgeld, auch Wohngeld genannt (nicht zu verwechseln mit dem staatlichen Wohngeldzuschuss für Mieter), ist der monatliche Betrag, den Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Verwaltung zahlen. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums ab, etwa Betriebskosten, Verwaltungskosten und die Rücklage für Instandhaltungen. Während ein Teil des Hausgeldes als umlagefähige Nebenkosten auf Mieter weitergegeben werden kann, sind andere Posten wie das Verwalterhonorar oder die Instandhaltungsrücklage ausschließlich vom Eigentümer zu tragen.

Rechtliche Grundlage

Die Pflicht zur Zahlung von Hausgeld ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dort ist festgelegt, dass jeder Wohnungseigentümer anteilig für die Bewirtschaftung und den Erhalt des Gemeinschaftseigentums aufkommen muss. Die Höhe des Hausgeldes wird jährlich im Wirtschaftsplan festgelegt, den die Eigentümerversammlung beschließt. Die Verwaltung zieht das Hausgeld in der Regel monatlich ein.

Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld setzt sich aus mehreren Positionen zusammen, die sich grob in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten einteilen lassen:

  • Umlagefähige Betriebskosten: Dazu gehören u. a. Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung) und Heizkosten. Diese Kosten können Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen.
  • Nicht umlagefähige Kosten: Hierzu zählen das Honorar der Hausverwaltung, Bankgebühren oder Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Diese Aufwendungen bleiben allein beim Eigentümer.
  • Instandhaltungsrücklage: Ein zentraler Bestandteil des Hausgeldes. Sie dient der Finanzierung künftiger Sanierungen oder Reparaturen am Gemeinschaftseigentum, etwa Dach, Fassade oder Heizungsanlage.

Hausgeld vs. Nebenkosten

Oft wird das Hausgeld mit den Nebenkosten verwechselt. Der Unterschied: Während Nebenkosten die Betriebskosten eines Mieters bezeichnen, umfasst das Hausgeld zusätzlich auch nicht umlagefähige Posten wie Verwaltung und Rücklagen. Für Eigentümer ergibt sich damit eine höhere monatliche Belastung als für Mieter derselben Wohnung.

Berechnung und Abrechnung

Die Höhe des Hausgeldes hängt von der Größe der Wohnung (gemessen am Miteigentumsanteil) und dem Budgetplan der WEG ab. Die Hausverwaltung erstellt jährlich eine Hausgeldabrechnung, in der die tatsächlichen Ausgaben den Vorauszahlungen gegenübergestellt werden. Ergibt sich ein Überschuss, wird er gutgeschrieben; bei einem Defizit müssen Eigentümer nachzahlen.

Beispiel für Hausgeld

Ein Eigentümer einer 80 m² großen Wohnung in einer WEG mit zehn Einheiten zahlt monatlich 300 € Hausgeld. Darin enthalten sind 180 € umlagefähige Betriebskosten, 30 € Verwaltungskosten und 90 € für die Instandhaltungsrücklage. Vermietet er seine Wohnung, kann er die 180 € auf den Mieter umlegen – die restlichen 120 € trägt er selbst.

Warum ist die Instandhaltungsrücklage wichtig?

Die Rücklage dient als finanzielles Polster für größere Reparaturen und Sanierungen. Ohne ausreichend Rückstellungen müssten Eigentümer bei unvorhergesehenen Maßnahmen hohe Sonderumlagen zahlen. Daher ist ein gut gefüllter Instandhaltungsfonds ein Qualitätsmerkmal einer soliden Eigentümergemeinschaft und wirkt sich positiv auf den Wert der Immobilie aus.

Häufige Streitpunkte

Rund um das Hausgeld entstehen in Eigentümergemeinschaften oft Diskussionen. Typische Streitpunkte sind:

  • zu hohe Vorauszahlungen im Wirtschaftsplan,
  • die Angemessenheit des Verwalterhonorars,
  • die Höhe und Verwendung der Instandhaltungsrücklage,
  • oder die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten auf Mieter.

Ein transparenter Wirtschaftsplan und eine sorgfältige Abrechnung durch die Hausverwaltung sind daher entscheidend für ein gutes Miteinander in der WEG.

Fazit

Das Hausgeld ist ein fester Bestandteil des Wohnungseigentums. Es finanziert den laufenden Betrieb, die Verwaltung und die Rücklagenbildung einer WEG. Für Vermieter ist wichtig, dass nur ein Teil des Hausgeldes auf Mieter umgelegt werden kann. Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte daher die Höhe des Hausgeldes und die Struktur der Instandhaltungsrücklage genau prüfen. Ein realistisches Hausgeld sorgt für Sicherheit und trägt dazu bei, den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner

Frank Breinling
Geschäftsführer und Immobilienvermittler

Telefon: +49 7224 7085
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